Jedes Kriterium beschreibt eine Eigenschaft, die sich objektiv nachprüfen lässt. Weiche Versprechen wie „hohe Lead-Qualität" bleiben bewusst außen vor, weil sie sich nicht vergleichen lassen.
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Geht die Anfrage exklusiv an einen Betrieb oder an mehrere?
Die Exklusivität entscheidet, ob Sie um einen Auftrag verhandeln oder gegen drei bis zehn Mitbewerber um denselben Auftrag bieten.
Verkauft ein Anbieter dieselbe Anfrage mehrfach, sinkt Ihre Abschlussquote und der Preis wird zum Hauptargument. Bei exklusiver Vermittlung bezahlen Sie in der Regel mehr je Anfrage, führen das Gespräch aber ohne Parallelangebote. Beide Modelle sind zulässig und beide haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist, dass der Anbieter die Zahl schriftlich benennt.
Das fragen Sie den Anbieter
Lassen Sie sich die maximale Zahl der Betriebe je Anfrage schriftlich bestätigen und fragen Sie, ob es Ausnahmen gibt, etwa bei Nichtreaktion.
So regelt es Baulisten
Jeder Lead wird exklusiv an einen Partner vermittelt, eine parallele Vermittlung derselben Anfrage findet nicht statt (AGB § 8 Absatz 2). Reagiert der Partner sieben Tage nicht, kann der Lead an einen anderen Partner weitergegeben werden (AGB § 9 Absatz 5).
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Wie setzt sich der Preis zusammen und ist er vorab bekannt?
Ein nachvollziehbares Preismodell nennt die Berechnung vor dem Kauf. Paketpreise auf Anfrage machen den Vergleich unmöglich.
Die üblichen Modelle sind Pay-per-Lead, Abo oder Mitgliedschaft, Provision am Auftragswert und Lead-Pakete. Für die Kalkulation zählt, ob Sie den Preis einer konkreten Anfrage kennen, bevor Sie zusagen. Fixkosten laufen unabhängig davon weiter, ob in Ihrer Region gerade Anfragen entstehen.
Das fragen Sie den Anbieter
Fragen Sie nach der vollständigen Preisliste inklusive aller Zuschläge und danach, ob neben dem Lead-Preis Grund-, Einrichtungs- oder Kündigungsgebühren anfallen.
So regelt es Baulisten
Der Preis folgt der Formel Basispreis × Regionsfaktor × Dringlichkeitsfaktor. Basispreise: Schimmel 40 Euro, Wasserschaden 60 Euro, Brandschaden 100 Euro. Der Regionsfaktor liegt zwischen 1,0 und 1,3, der Dringlichkeitsfaktor zwischen 0,9 und 1,2 (AGB § 9 Absätze 1 und 2). Daraus ergibt sich eine Spanne von 36 bis 156 Euro netto. Eine Grundgebühr sieht die Preisliste nicht vor.
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Wie lange bindet der Vertrag und wie kommen Sie wieder heraus?
Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung bestimmen, wie teuer ein Fehlgriff wird.
Eine Jahreslaufzeit mit automatischer Verlängerung ist im Markt verbreitet und für sich genommen unproblematisch. Sie sollten nur wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie außerdem, ob Sie den Lead-Bezug vorübergehend anhalten können, wenn Ihre Auftragsbücher voll sind.
Das fragen Sie den Anbieter
Suchen Sie in den AGB nach Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel und einer Möglichkeit zum Pausieren.
So regelt es Baulisten
Es gibt keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen (AGB § 12 Absatz 2). Der Account lässt sich für bis zu 30 Tage pausieren (AGB § 12 Absatz 1). Bereits vermittelte, noch offene Leads bleiben zahlungspflichtig (AGB § 12 Absatz 3).
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Was passiert, wenn eine Anfrage unbrauchbar ist?
Ein Reklamationsrecht ist nur so viel wert wie seine Frist, seine anerkannten Gründe und die geforderten Nachweise.
Jeder Anbieter liefert gelegentlich Anfragen mit falscher Telefonnummer oder erfundenen Angaben. Interessant ist, welche Gründe anerkannt werden, wie lange Sie Zeit haben und was Sie belegen müssen. Fast überall gilt: Ein Interessent, der sich schlicht anders entscheidet, begründet keine Erstattung. Wer das vorher weiß, kalkuliert realistischer.
Das fragen Sie den Anbieter
Lassen Sie sich die Liste der anerkannten und der ausgeschlossenen Gründe zeigen, dazu Frist, Nachweispflicht und die Form des Ausgleichs, also Gutschrift oder Rückzahlung.
So regelt es Baulisten
Die Frist beträgt derzeit zwei Werktage nach Freischaltung. Ab 9. September 2026 gilt nach Fassung 1.4 einheitlich 48 Stunden. Anerkannt sind: Telefon nach mindestens drei dokumentierten Versuchen nicht erreichbar, E-Mail-Hard-Bounce, offensichtlicher Spam oder Fake. Ausdrücklich nicht anerkannt sind unter anderem Auftragsvergabe an einen Mitbewerber, fehlendes Budget, ausbleibende Rückmeldung bei korrekten Kontaktdaten und zu geringer Auftragswert (AGB § 11 Absätze 1 bis 3). Bei berechtigter Reklamation gibt es eine Gutschrift oder eine Rückerstattung (AGB § 11 Absatz 7).
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Können Sie Ihr Einzugsgebiet selbst festlegen?
Anfahrtszeit frisst Marge. Wer sein Gebiet nicht steuern kann, bezahlt für Anfragen außerhalb des wirtschaftlichen Radius.
Sinnvoll ist eine Steuerung auf Ebene von Postleitzahlen oder PLZ-Bereichen, die Sie jederzeit selbst ändern können. Achten Sie zusätzlich darauf, ob mehrere Niederlassungen getrennt geführt werden und wie die Zuteilung erfolgt, wenn mehrere Betriebe dasselbe Gebiet abdecken.
Das fragen Sie den Anbieter
Fragen Sie, auf welcher Granularität das Gebiet definiert wird, ob Sie es selbst ändern können und nach welcher Regel bei Überschneidung zugeteilt wird.
So regelt es Baulisten
Das Gebiet wird über PLZ-Gebiete definiert, sowohl als vollständige Postleitzahl als auch als zweistelliger Präfix. Die Zuteilung erfolgt nach regionaler Zuständigkeit, Verfügbarkeit und einem Rotationsprinzip (AGB § 8 Absatz 1). Jede Niederlassung registriert sich separat (AGB § 7 Absatz 4).
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Wie werden die Anfragen vor der Vermittlung geprüft?
Automatische Prüfungen filtern Bots, Wegwerfadressen und Doppelanfragen. Eine Bedarfsprüfung ersetzen sie nicht.
Technische Filter sind messbar und überprüfbar, deshalb gehören sie in den Vergleich. Sie sagen nichts darüber aus, ob ein Interessent ein Budget hat oder wirklich beauftragen will. Ein Anbieter, der eine hohe Qualität allgemein behauptet und die konkreten Prüfschritte nicht nennt, hat den Punkt nicht beantwortet.
Das fragen Sie den Anbieter
Fragen Sie nach den konkreten Prüfschritten und danach, ob Doppelanfragen erkannt und ob Anfragen vor der Vermittlung bestätigt werden.
So regelt es Baulisten
Vor der Vermittlung laufen: Honeypot gegen Bots, Sperrliste für Wegwerf-Adressen, Formatprüfung von E-Mail und Postleitzahl, Bewertung sehr kurzer Beschreibungen, ein Spam-Score sowie eine Duplikatprüfung über 30 Tage auf E-Mail oder Telefonnummer in Verbindung mit PLZ und Schadensart. Zusätzlich greift ein Limit von drei Anfragen je Stunde und IP-Adresse. Anfragende erhalten einen Bestätigungslink per E-Mail.
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Prüft der Anbieter die Betriebe, an die er vermittelt?
Wirbt eine Plattform mit geprüften Betrieben, sollte sie sagen, was genau geprüft wird.
Zwischen einer Sichtprüfung der Gewerbeanmeldung und einer echten Bonitäts-, Versicherungs- und Qualifikationsprüfung liegen Welten. Für Sie als Betrieb hat das zwei Seiten: Eine strenge Prüfung hält Mitbewerber ohne Nachweise draußen, kostet Sie aber Aufwand beim Onboarding. Fragen Sie in beide Richtungen.
Das fragen Sie den Anbieter
Fragen Sie, welche Nachweise beim Onboarding tatsächlich verlangt und geprüft werden und was bei Beschwerden über einen Partnerbetrieb passiert.
So regelt es Baulisten
Hier ist die Antwort unbequem und steht so in den eigenen Bedingungen: Baulisten prüft Partner nicht auf fachliche Qualifikation, Zertifizierungen, Versicherungen oder Bonität. Die Auswahl erfolgt nach verfügbaren Kapazitäten und regionaler Zuordnung (AGB § 6 Absatz 3). Wer eine kuratierte Partnerliste sucht, findet sie an dieser Stelle nicht.