Für Geschädigte Ratgeber

Brandschaden und Versicherung: Was wird übernommen?

Welche Kosten übernimmt die Versicherung bei Brandschaden? Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Detail – mit Praxisbeispielen.

Versicherungsdokumente neben einem Haus mit Brandschaden
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Kurz & Knapp

Die Gebäudeversicherung (Feuerversicherung) deckt alle Schäden an der Bausubstanz zum Neuwert: Abbruch, Aufräumen, Sanierung und Wiederaufbau. Die Hausratversicherung ersetzt Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände. Hotelkosten werden bis zu 100 Tage übernommen. Nicht versichert: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit (kann gekürzt werden) und fehlende Brandschutzmaßnahmen.

Familie Weber hat Glück im Unglück: Der Brand in ihrer Küche wurde schnell entdeckt, die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern. Aber die Küche ist zerstört, der Flur verrußt, und der Brandgeruch hat sich in der ganzen Wohnung festgesetzt. Die erste Frage am nächsten Morgen: Was zahlt die Versicherung?

Bei Brandschäden greifen in der Regel zwei Versicherungen gleichzeitig – und beide decken unterschiedliche Bereiche ab. Die genaue Aufteilung zu kennen, spart Wochen und Nerven bei der Regulierung.

Gebäudeversicherung: Die Bausubstanz

Die Gebäudeversicherung (oft “Feuerversicherung” genannt) ist die wichtigere der beiden. Sie deckt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Was genau wird übernommen?

Direkter Brandschaden:

  • Zerstörte Wände, Decken, Böden
  • Beschädigtes Dach und Dachstuhl
  • Verbrannte Fenster und Türen
  • Zerstörte Einbauküche (wenn fest verbaut)
  • Beschädigte Sanitäranlagen und Heizung
  • Zerstörte Elektrik und Leitungen

Folgekosten:

  • Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • Entsorgung kontaminierter Baustoffe
  • Feuerlöschkosten (Wasserschaden durch Löschwasser!)
  • Rußreinigung und Geruchsbeseitigung
  • Sachverständigenkosten
  • Behördenauflagen (z.B. Schadstoffgutachten)

Indirekte Kosten:

  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit (bis zu 100 Tage, prüfen Sie Ihre Police)
  • Mietausfall bei vermieteten Objekten (bis zu 12 Monate)
  • Umzugskosten in und aus der Ersatzwohnung

Neuwert vs. Zeitwert

Die meisten Gebäudeversicherungen ersetzen zum gleitenden Neuwert – das heißt, Sie erhalten den Betrag, der nötig ist, um das Gebäude in gleicher Art und Güte wiederherzustellen. Keine Abzüge für Alter oder Abnutzung.

Voraussetzung: Sie müssen das Geld tatsächlich für den Wiederaufbau verwenden. Reguliert die Versicherung z.B. 80.000 Euro, Sie bauen aber nur für 60.000 Euro wieder auf, erhalten Sie nur 60.000 Euro.

Hausratversicherung: Möbel und Inventar

Die Hausratversicherung ersetzt alle beweglichen Gegenstände, die durch den Brand beschädigt oder zerstört wurden.

Was ist versichert?

  • Möbel (Sofas, Betten, Schränke)
  • Elektrogeräte (TV, Computer, Kühlschrank)
  • Kleidung und Textilien
  • Bücher, CDs, Spielzeug
  • Sportgeräte und Fahrräder (wenn im Gebäude)
  • Lebensmittelvorräte

Wertsachen: Besondere Grenzen

GegenstandTypische Grenze
Bargeld1.000-1.500 Euro
Schmuck, Uhren20.000-25.000 Euro
Kunstgegenstände5.000-10.000 Euro
ElektronikOft keine Extra-Grenze

Kostenverteilung bei der Brandschadensanierung als Kreisdiagramm

Prüfen Sie Ihre Police: Wertsachen über der vereinbarten Grenze sind nur versichert, wenn sie im Tresor aufbewahrt wurden.

Typische Kostenübernahme am Beispiel

Szenario: Küchenbrand mit Rußausbreitung

PositionKostenVersicherung
Küchenzeile (Einbau)12.000 EuroGebäude
Brandsanierung Küche8.000 EuroGebäude
Rußreinigung 3 Räume4.000 EuroGebäude
Geruchsbeseitigung3.000 EuroGebäude
Malerarbeiten5.000 EuroGebäude
Elektrogeräte Küche3.000 EuroHausrat
Geschirr, Töpfe800 EuroHausrat
Vorhänge, Textilien (Ruß)1.200 EuroHausrat
Hotel (2 Wochen)1.800 EuroGebäude
Gesamt38.800 Euro

Den vollständigen Ablauf der Brandschadensanierung finden Sie in unserem Sanierungsratgeber.

Wann die Versicherung kürzt oder ablehnt

Grobe Fahrlässigkeit

Unbeaufsichtigte Kerzen, vergessener Herd, Rauchen im Bett – bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Seit der VVG-Reform 2008 ist das aber nicht mehr automatisch ein Totalausfall: Die Kürzung muss der Schwere des Verschuldens entsprechen.

Viele aktuelle Policen enthalten einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen – dieser Baustein kostet wenige Euro im Jahr und spart im Schadensfall zehntausende.

Vorsatz

Bei Brandstiftung zahlt keine Versicherung. Auch nicht, wenn der Versicherungsnehmer “nur” Beihilfe geleistet hat.

Obliegenheitsverletzung

  • Zu späte Schadenmeldung
  • Falsche Angaben zum Schadenshergang
  • Vernichtung von Beweismitteln
  • Überhöhte Schadensaufstellung

Mehr dazu in unserem Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Soforthilfe nach dem Brand

Die meisten Versicherer zahlen innerhalb von 48 Stunden einen Soforthilfe-Vorschuss für die dringendsten Ausgaben: Hotelkosten, Kleidung, Hygieneartikel. Rufen Sie die Schadenshotline an und fragen Sie explizit nach dieser Soforthilfe.

Für die langfristige Regulierung haben Sie Anspruch auf Abschlagszahlungen, damit Sie die Sanierung beginnen können, ohne den kompletten Regulierungsprozess abzuwarten.

Professionelle Sanierung beschleunigt die Regulierung

Erfahrene Brandsanierer arbeiten direkt mit Versicherungen zusammen. Sie erstellen Schadensberichte, die die Regulierung beschleunigen, und koordinieren den gesamten Sanierungsablauf – von den Sofortmaßnahmen bis zur Schlüsselübergabe.

Über Baulisten finden Sie zertifizierte Brandsanierungsunternehmen in Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Versicherungsberatung. Prüfen Sie Ihre individuelle Police oder konsultieren Sie einen Versicherungsberater.

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