Schimmel an der Wand: Erkennen, Ursache, Entfernen
Schwarze Punkte, Flecken oder weiße Beläge an der Wand. So unterscheiden Sie Schimmel von Salpeter, finden die Ursache und wissen, ab wann Sie den Profi brauchen.
Kurz & Knapp
Schimmel an der Wand zeigt sich als schwarze, grüne oder graue Punkte und Flecken, oft in Ecken oder hinter Möbeln. Ab 0,5 Quadratmeter Befall oder bei porösem Putz brauchen Sie einen Fachbetrieb. Weiße Beläge sind häufig Salpeter-Ausblühungen aus dem Mauerwerk und kein Pilzbefall. Sie erfordern einen anderen Sanierungsweg.
Stand: 1. Juni 2026
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Schimmel: Erkennen, Beseitigen, Mietminderung
Thomas Brenner stand mit der Taschenlampe in der Hand vor seiner Schlafzimmerwand und wusste nicht, was er sah. Drei kleine schwarze Punkte, vielleicht zwei Millimeter groß, knapp über der Fußleiste an der Außenwand. Sie waren da, seit er das letzte Mal das Bett umgestellt hatte. Wie lange das her war, konnte er nicht mehr sagen.
Schimmel an der Wand fängt selten dramatisch an. Er beginnt mit ein paar Punkten, die aussehen wie Schmutz. Mit einem leichten muffigen Geruch, den man im Alltag nicht mehr wahrnimmt. Mit einer Tapete, die sich an einer Stelle leicht wellt. Wenn die meisten Bewohner ihren Befall entdecken, ist er schon mehrere Monate alt. Das ist die unangenehme Wahrheit, die Sanierungsfachbetriebe seit Jahren bestätigen.
Wie Schimmel an der Wand wirklich aussieht
Die meisten Menschen erwarten beim Wort Schimmel ein klares Bild: schwarz, pelzig, eindeutig. In der Realität tritt Schimmel in vier deutlich verschiedenen Erscheinungsbildern auf, die ich aus Gesprächen mit Sanierern und der Begehung vieler befallener Wohnungen kenne.
Punktbefall im Frühstadium. Kleine Punkte von ein bis fünf Millimetern, oft in einem unregelmäßigen Muster verteilt. Farben reichen von schwarz über grün und grau bis dunkelblau. Diese Punkte werden häufig für Fliegenkot, Staub oder Sprenkel in der Wandfarbe gehalten. Typische Stellen sind Wandecken, Fensterlaibungen und der Bereich knapp über der Fußleiste an Außenwänden.
Flächiger Befall im fortgeschrittenen Stadium. Aus den Punkten werden zusammenfließende Flecken. Die Oberfläche kann pelzig, samtig oder schmierig wirken. Bei dunklen Pilzarten erscheint sie tiefschwarz oder graphitfarben, bei anderen Arten grün, gelblich oder rosa. Die Ausbreitung folgt fast immer einem Muster, das die zugrunde liegende Feuchtequelle abbildet: oft sternförmig von einer Wärmebrücke aus, ringförmig um einen Wasserschaden, oder linear an einer kalten Wandkante.
Verstecker Befall hinter der Tapete. Diese Form ist die tückischste, weil sie nicht direkt sichtbar ist. Hinweise sind Blasenbildung der Tapete, dunkle Schatten die durch das Papier schimmern, ein klamm-kühles Wandgefühl beim Berühren und ein muffiger Geruch, der besonders morgens spürbar ist. Wenn Sie eine Tapeten-Ecke vorsichtig anlüpfen und schwarze oder grüne Flecken auf dem Untergrund sehen, ist die Wand befallen.
Weiße bis hellgraue Beläge. Hier wird es interessant, weil viele dieser Beläge gar kein Schimmel sind. Echter Weißschimmel kommt vor, ist aber seltener als Salpeter-Ausblühungen. Dazu gleich mehr.
Die häufigsten Ursachen für Schimmel an der Wand
Schimmel ist immer ein Symptom. Hinter jedem Befall steht eine Feuchtigkeitsquelle, und ohne deren Behebung kommt der Schimmel zurück, egal wie gründlich Sie die Oberfläche behandeln. In der Praxis treten vier Hauptursachen auf.
Bauliche Wärmebrücken. Bereiche der Außenwand, in denen die Wandtemperatur deutlich unter der umgebenden Fläche liegt. An diesen kalten Stellen kondensiert warme, feuchte Innenraumluft. Klassische Wärmebrücken sind ungedämmte Betonstürze über Fenstern, Geschossdeckenanschlüsse, Gebäudeecken und Heizkörpernischen. In Altbauten aus den 1960er und 1970er Jahren sind diese Wärmebrücken systembedingt vorhanden und durch normales Wohnverhalten kaum auszugleichen.
Eindringende Feuchte von außen. Undichte Außenwände, beschädigte Fugen, kaputte Dachrinnen, defekte Dachanschlüsse oder Risse im Putz lassen Regenwasser ins Mauerwerk eindringen. Der Befall zeigt sich oft an Stellen, die nichts mit der Innenraumnutzung zu tun haben, etwa hoch an der Wand oder unter einer Fensterbrüstung.
Wasserschäden von innen. Ein geplatztes Rohr in der Wand, eine undichte Waschmaschinenzuleitung, ein langsam tropfender Heizkörperventil. Diese Schäden bringen über Wochen oder Monate Feuchtigkeit in den Wandaufbau ein. Das tragische daran: Wenn der Schimmel sichtbar wird, ist die Wand oft schon stark durchfeuchtet. Wer einen Wasserschaden in der Wand vermutet, sollte schnell handeln.
Unzureichende Lüftung bei hoher Raumfeuchte. Vier Personen in einer Drei-Zimmer-Wohnung produzieren über Atmung, Kochen, Duschen und Wäschetrocknen täglich rund zehn Liter Wasserdampf. Wer diese Feuchte nicht hinauslüftet, verteilt sie an den kältesten Stellen der Wohnung. Lüftung allein verursacht aber nur dann Schimmel, wenn die bauphysikalischen Bedingungen ohnehin grenzwertig sind. Genau das ist juristisch wichtig.
In der Realität wirken oft mehrere Ursachen zusammen. Eine Wärmebrücke wäre alleine kein Problem, wird aber bei hoher Innenraumfeuchte kritisch. Ein kleines Lüftungsdefizit wäre in einem energieeffizienten Neubau unproblematisch, in einem schlecht gedämmten Altbau dagegen verheerend.
Schimmel oder Salpeter? Drei Verwechslungs-Szenarien
Hier kommt der Punkt, den die meisten Ratgeber überspringen. Viele weiße oder hellgraue Wandbeläge, die als Schimmel diagnostiziert werden, sind in Wirklichkeit Salpeter-Ausblühungen aus dem Mauerwerk. Die Verwechslung ist verständlich, hat aber Konsequenzen, weil Sanierung und Versicherungsfragen unterschiedlich verlaufen.
Salpeter ist mineralisch, entsteht durch aufsteigende Feuchte aus erdberührten Bauteilen (oft im Keller oder Erdgeschoss) und besteht aus Nitrat- oder Sulfatsalzen, die mit dem Wasser im Mauerwerk transportiert werden und an der Wandoberfläche auskristallisieren. Optisch zeigt sich Salpeter als weiße bis hellgraue, manchmal leicht gelbliche, trockene und kristalline Beläge. Beim Anfassen fühlt es sich an wie Puderzucker oder feiner Sand.
Schimmel ist organisch, ein Lebewesen, das organische Substrate (Tapeten, Tapetenkleister, Anstriche, Staub auf Putz) verstoffwechselt. Frischer Befall fühlt sich klamm an und verschmiert beim Wischen.
Drei typische Szenarien, in denen Verwechslungen auftreten:
Szenario eins, Keller oder Souterrain. Ein weißer Belag auf dem Putz oder Mauerwerk im Untergeschoss, oft in Wandfußnähe. Wahrscheinlichkeit Salpeter: sehr hoch. Aufsteigende Feuchte aus dem Erdreich ist hier der klassische Auslöser. Schimmel kommt vor, ist aber bei reinem Mineral-Salzbelag eher die zweite Option. Test: Etwas Belag in einem Schraubglas mit destilliertem Wasser auflösen. Salpeter löst sich, Schimmel verklumpt.
Szenario zwei, Außenwand im Erdgeschoss. Weißlich-graue Beläge auf einer Außenwand, oft im unteren Wanddrittel. Wenn das Haus älter ist und keine horizontale Sperre im Mauerwerk hat, ist Salpeter wahrscheinlicher als Schimmel. Aber wenn der Belag pelzig wirkt, in Punkten beginnt oder von einem muffigen Geruch begleitet wird, ist Schimmel zumindest mit im Spiel.
Szenario drei, Wand hinter abgerückten Möbeln. Weißer Belag in einem Schlafzimmer hinter dem Bett oder Kleiderschrank. Hier ist die Wahrscheinlichkeit für Schimmel höher als für Salpeter, weil die Bedingungen für Schimmelwachstum klassisch sind: stehende Luft, kühle Außenwand, mögliche Wärmebrücke. Trotzdem lohnt ein zweiter Blick. Manchmal ist beides vorhanden: Salpeter durch alte Mauerfeuchte, dazu frischer Schimmel durch Kondensat.
“Schimmelbefall in Innenräumen sollte unabhängig von der vorliegenden Schimmelpilzart aus Vorsorgegründen nicht geduldet werden. Eine Beseitigung der Ursache und eine fachgerechte Sanierung sind notwendig.”
Umweltbundesamt, Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, 2017
Diese klare Position des Umweltbundesamts ist wichtig. Sie gilt für jeden Schimmelbefall, auch wenn die Pilzart noch nicht bestimmt ist. Bei Salpeter dagegen geht es um Mauerwerksschutz und ein anderes Sanierungskonzept (Horizontalsperre, Salzsanierputz statt Schimmelentfernung). Mit Gesundheitsfragen hat das wenig zu tun.
Die Faustregel ist klar: Bis 0,5 m² befallene Fläche darf der Mieter nach UBA-Schimmelleitfaden in Eigenregie entfernen. Größere Flächen oder Befall hinter der Tapete gehören in die Hand eines Fachsanierers.
Wann müssen Sie hinter die Tapete schauen?
Aus Gesprächen mit Geschädigten höre ich immer wieder diese Sorge: Sie sehen einen kleinen schwarzen Fleck, fürchten aber, dass dahinter viel mehr ist. Die Sorge ist berechtigt. Schimmel wächst zuerst auf dem feuchten Untergrund, also auf der Wand, und erst später durch die Tapete hindurch nach außen. Was Sie sehen, ist oft nur die Spitze des Befalls.
Hinter die Tapete schauen ist sinnvoll, wenn diese Warnzeichen zusammenkommen:
- Tapete wellt sich, blasenartige Erhebungen sind sichtbar
- An mehreren Stellen schimmern dunkle Schatten durch
- Sie spüren ein klamm-kühles Wandgefühl beim Berühren
- Im Raum hängt ein muffiger Geruch, der sich nicht weglüften lässt
- Sie hatten einen Wasserschaden oder eine länger andauernde Feuchtequelle
So gehen Sie vor, wenn Sie selbst nachsehen wollen: Lüften Sie den Raum gut durch und tragen Sie FFP2-Maske und Handschuhe. Befeuchten Sie die zu untersuchende Tapetenstelle leicht mit einer Sprühflasche, damit weniger Sporen aufwirbeln. Heben Sie eine kleine Ecke vorsichtig ab, idealerweise an einer ohnehin verdächtigen Stelle. Wenn Sie eine Fläche von mehr als zwanzig mal zwanzig Zentimetern Befall sehen, brechen Sie ab und ziehen Sie einen Fachbetrieb für Schimmelsanierung hinzu. Großflächiges Aufreißen verteilt Sporen über die ganze Wohnung.
Es gibt einen alternativen, schonenden Weg: Manche Sanierungsbetriebe arbeiten mit Endoskopkameras, die durch eine kleine Bohrung in die Wand geführt werden. So lässt sich der Wandaufbau hinter der Tapete inspizieren, ohne die Tapete abzureißen. Bei größeren Verdachtsfällen oder bei Mieter-Vermieter-Streit lohnt diese Methode meist.
Selbst entfernen oder den Profi rufen?
Das Umweltbundesamt hat eine klare Schwelle definiert, die in der Branche und in der Rechtsprechung als verbindlich anerkannt ist: Bis 0,5 Quadratmeter Befall auf glatten, nicht-porösen Flächen ist Eigensanierung möglich. Darüber gehört die Sanierung in fachkundige Hände.
Diese Schwelle ist nicht willkürlich. Sie hat zwei Gründe. Erstens: Bei kleinen Flächen ist die Sporenfreisetzung beherrschbar, bei größeren Flächen verbreiten sich die Sporen auch bei vorsichtiger Arbeit in der ganzen Wohnung. Zweitens: Bei kleinen Flächen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Befall tief in den Wandaufbau eingedrungen ist. Bei größeren Flächen ist meist auch der Putz befallen und manchmal die darunter liegende Dämmung, also weit über die sichtbare Oberfläche hinaus.
Was Sie selbst dürfen. Schimmelbefall bis 0,5 Quadratmeter auf glatten Oberflächen (Fliesen, lackierte Wände, glatter, intakter Putz). Schutzausrüstung tragen: FFP2-Maske, Handschuhe, Schutzbrille, lange Kleidung. Anschließend möglichst sofort waschen.
Welches Mittel. 70- bis 80-prozentiger Ethanol (Spiritus) oder Isopropanol aus der Apotheke. Beide wirken zuverlässig gegen Schimmelpilze, hinterlassen keine Rückstände und sind weniger problematisch als Chlorbleiche. Bleichmittel ist nicht empfehlenswert, weil es die Schimmelfäden nur bleicht, aber nicht abtötet, und weil die freigesetzten Chlordämpfe gesundheitsbelastend sind. Spezielle Schimmelentferner aus dem Baumarkt sind in Ordnung, wenn sie auf Alkoholbasis oder Wasserstoffperoxid-Basis arbeiten.
So gehen Sie vor. Fenster öffnen, Schutzkleidung anlegen. Befallene Stelle nicht trocken bürsten, das verteilt Sporen. Stattdessen mit Alkohol getränktes Tuch auflegen und über mehrere Minuten einwirken lassen. Dann mit dem Tuch vorsichtig abreiben, Tuch sofort in einem geschlossenen Müllbeutel entsorgen. Vorgang nach 24 Stunden wiederholen. Nach einer Woche kontrollieren, ob der Befall wiederkommt.
Wann der Profi muss. Befall über 0,5 Quadratmeter. Befall auf porösen Materialien (Putz, Holz, Gipskarton, Tapete). Befall, der trotz Behandlung wiederkehrt. Befall an mehreren Stellen gleichzeitig. Befall in Schlafräumen oder Kinderzimmern. Befall bei Bewohnern mit Atemwegserkrankungen, Allergien oder geschwächtem Immunsystem.
Ein guter Fachbetrieb arbeitet mit Sporenschutzmaßnahmen: Abschottung des Raums mit Staubschutzfolie, Unterdruckhaltung mit HEPA-Filter, Abtragen befallener Putzschichten, Trocknung des Wandaufbaus, fachgerechte Entsorgung und Schlussreinigung. Die Kosten für eine Schimmelsanierung variieren stark nach Befallsgröße und Ursache.
Mietrecht: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Wenn Sie zur Miete wohnen und Schimmel an der Wand entdecken, sind Sie selten alleine in der Verantwortung. Das deutsche Mietrecht ordnet die Wohnung als Sache des Vermieters ein, der sie in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten hat (§ 535 BGB). Schimmel ist ein Mangel im Sinne des Gesetzes, der zu Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB).
Entscheidend ist das BGH-Urteil vom 5. Dezember 2018 (Az. VIII ZR 271/17), das die Beweislast geregelt hat: Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schimmel nicht baulich bedingt ist. Erst wenn dieser Nachweis gelungen ist, kommt es darauf an, ob der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten rechtfertigen kann. Diese Beweislastverteilung hat die Position von Mietern deutlich gestärkt.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie als Mieter Schimmel anzeigen und der Vermieter pauschal antwortet “Sie lüften nicht richtig”, reicht das nicht aus. Er muss durch einen Sachverständigen nachweisen lassen, dass die bauphysikalischen Bedingungen Schimmel ausschließen würden bei normalem Wohnverhalten. Das ist in vielen Altbauten kaum möglich.
Die zweite Säule ist die Mängelanzeige (§ 536c BGB). Sie müssen den Schimmel unverzüglich und schriftlich anzeigen, idealerweise mit datierten Fotos. Ohne Mängelanzeige verlieren Sie Ihr Minderungsrecht.
Mietminderung bei Schimmel an der Wand: realistische Spannen
Die Mietminderung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beeinträchtigung stehen. Sie wird auf die Bruttomiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) angerechnet. Folgende Spannen entstammen der etablierten Rechtsprechung deutscher Amts- und Landgerichte:
| Befall und Raum | Realistische Minderung |
|---|---|
| Kleiner Punktbefall (<0,5 m²) im Nebenraum | 5 bis 10 Prozent |
| Mittelgroßer Fleckenbefall in Wohnzimmer oder Küche | 10 bis 20 Prozent |
| Großflächiger Befall im Schlafzimmer | 20 bis 30 Prozent |
| Mehrere Räume betroffen, Hauptaufenthaltsräume | 30 bis 50 Prozent |
| Nachgewiesene Gesundheitsgefahr, Unbewohnbarkeit | bis 100 Prozent (LG Hamburg Az. 307 S 144/07) |
Ehrlich gesagt: Die in vielen Foren genannten 100-Prozent-Minderungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Für einen kleineren Befall in einem Nebenraum eine 50-Prozent-Minderung durchzusetzen, scheitert vor Gericht regelmäßig. Wer realistisch agiert und sich an der konkreten Beeinträchtigung orientiert, ist meist erfolgreicher.
Weitere wichtige Urteile zur Einordnung:
| Urteil | Kernaussage |
|---|---|
| BGH Az. VIII ZR 182/06 | Ein unzumutbares Lüftungsverhalten (etwa stündliches Lüften im Winter) kann vom Mieter nicht verlangt werden. |
| BGH Az. VIII ZR 67/18 | In Altbauten dürfen Mieter keinen Neubaustandard erwarten. Wärmebrücken, die dem Baujahr entsprechen, sind allein noch kein Mangel. |
| LG Hamburg Az. 307 S 144/07 | Bei nachgewiesener Gesundheitsgefahr ist bis zu 100 Prozent Mietminderung möglich. |
Detaillierte Informationen zur Mietminderung bei Schimmel und zum Vorgehen finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Versicherung bei Schimmel an der Wand: was tatsächlich gezahlt wird
Bei Schimmel an der Wand stellt sich für viele Eigentümer die Frage nach der Versicherung. Die Antwort hängt entscheidend von der Ursache ab. Reiner Schimmel als isoliertes Problem (ohne vorausgegangenen Wasserschaden) ist in fast allen Standardtarifen ausgeschlossen.
| Versicherung | Schimmel allein (z.B. durch Wärmebrücke) | Schimmel als Folge eines gemeldeten Wasserschadens |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | ausgeschlossen | meist mitgedeckt |
| Hausratversicherung | ausgeschlossen | bewegliche Sachen ja, Wand nein |
| Elementarschadenversicherung | bei nachgewiesener Elementarursache | meist mitgedeckt |
Die kritische Erkenntnis: Die Reihenfolge der Schadensmeldung entscheidet meist über die Kostenübernahme. Wer einen Wasserschaden meldet, fachgerecht trocknen lässt und dabei dokumentiert, dass alle Maßnahmen eingehalten wurden, hat bei einem späteren Schimmelbefall an dieser Stelle gute Chancen auf Versicherungsleistung. Wer den Schimmel ohne vorherige Wasserschadensmeldung sanieren lässt, bleibt fast immer auf den Kosten sitzen.
Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber Schimmel nach Wasserschaden verhindern.
So verhindern Sie Schimmel an der Wand dauerhaft
Vorbeugung ist wirksamer als jede Sanierung. Aus Gesprächen mit Sanierern und der Praxis ergeben sich diese verbindlichen Hausregeln:
Raumluftfeuchte messen und steuern. Ein Hygrometer kostet zehn bis fünfzehn Euro und gehört in jeden Wohnraum. Zielwert: 40 bis 60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit. Bei dauerhaft höheren Werten besteht Schimmelrisiko.
Stoßlüften statt Kippen. Drei- bis viermal täglich für fünf bis zehn Minuten alle Fenster vollständig öffnen, im Winter kürzer, im Sommer länger. Kippstellung ist kontraproduktiv, weil die Wandflächen um das Fenster auskühlen, ohne dass nennenswerter Luftaustausch stattfindet.
Möbel von Außenwänden abrücken. Mindestens fünf Zentimeter Abstand, bei kritischen Wänden besser zehn. Hinter dicht stehenden Möbeln staut sich kalte Luft, die wenig Feuchtigkeit aufnehmen kann.
Alle Räume gleichmäßig heizen. Auch das Schlafzimmer auf mindestens sechzehn Grad. Ein deutlicher Temperaturunterschied zwischen Räumen lässt warme Luft aus dem geheizten Bereich in den kalten strömen und dort an Wänden kondensieren.
Wäsche nicht in geschlossenen Räumen trocknen. Ein einziger Wäscheständer gibt zwei bis drei Liter Wasser an die Raumluft ab. Wer Wäsche im Wohnraum trocknet, sollte das Fenster dauerhaft auf Kipp lassen.
Nach dem Duschen und Kochen sofort lüften. Wasserdampf, der nicht abgeführt wird, kondensiert in der ganzen Wohnung.
Bauliche Mängel ernst nehmen. Wenn trotz korrekten Verhaltens immer wieder Schimmel auftritt, ist die Ursache meist baulich. Ein Sachverständiger oder ein erfahrener Sanierungsbetrieb kann Wärmebrücken oder undichte Stellen mit Thermografie und Feuchtemessung lokalisieren.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung oder gutachterliche Bewertung. Die genannten Urteile beziehen sich auf konkrete Einzelfälle und sind nicht automatisch auf Ihre Situation übertragbar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren örtlichen Mieterverein. Bei gesundheitlichen Beschwerden durch Schimmel suchen Sie bitte einen Arzt auf.
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Externe Quellen
Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:
- → Umweltbundesamt, Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017)
- → Umweltbundesamt, Schimmel in Innenräumen, Erkennen und Vorbeugen
- → Robert Koch-Institut, Schimmelpilzbelastung in Innenräumen, Befunderhebung, gesundheitliche Bewertung und Maßnahmen
- → Paragraph 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmangel (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 536c BGB, Mängelanzeige durch den Mieter (gesetze-im-internet.de)
- → BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 271/17, Beweislast bei Schimmel
- → BGH, Urteil vom 18.04.2007, Az. VIII ZR 182/06, Anforderungen an das Lüftungsverhalten
- → BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 67/18, Wärmebrücken in Altbauten
- → DIN 4108-2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Mindestanforderungen
- → GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherer, Wohngebäudeversicherung und Folgeschäden
- → Deutscher Mieterbund, Mietminderung bei Schimmel
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