Für Geschädigte Ratgeber

Zahlt die Versicherung bei Schimmel? Was übernommen wird und was nicht

Schimmelschaden und Versicherung: Wann die Gebäude- oder Hausratversicherung zahlt, wann nicht – und welche Alternativen Sie haben.

Versicherungspolice auf einem Tisch neben einer Wand mit Schimmelflecken
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Kurz & Knapp

Die Versicherung zahlt bei Schimmel nur, wenn er Folge eines versicherten Ereignisses ist – typischerweise eines Leitungswasserschadens. Schimmel durch Baumängel, falsches Lüften oder allgemeine Feuchtigkeit ist nicht versichert. Bei Schimmel nach Wasserschaden: Sofort bei der Gebäudeversicherung melden und dokumentieren, dass der Schimmel Folgeschaden des Wasserereignisses ist.

Andrea Fischer hat vor sechs Monaten einen Wasserschaden in ihrer Wohnung gehabt. Die Trocknung lief drei Wochen, die Versicherung hat alles bezahlt. Jetzt entdeckt sie schwarze Flecken an der Wand hinter dem Schrank – genau dort, wo das Wasser gestanden hat. Sie ruft ihre Versicherung an. Die Antwort: “Schimmel ist nicht versichert.”

Stimmt das? Nicht ganz. Die Wahrheit ist differenzierter – und hängt davon ab, warum der Schimmel entstanden ist.

Die Grundregel: Schimmel ist kein versichertes Ereignis

Versicherungen decken konkrete Schadensereignisse ab: Rohrbruch, Feuer, Sturm. Schimmelbefall an sich ist kein solches Ereignis. Er ist ein Symptom, keine Ursache. Die Versicherungsfrage dreht sich deshalb immer um die Frage: Was hat den Schimmel verursacht?

Wann die Versicherung zahlt

Die Gebäudeversicherung übernimmt Schimmelbeseitigung als Folgeschaden eines versicherten Ereignisses:

  • Nach Leitungswasserschaden: Rohrbruch → Durchfeuchtung → Schimmel. Der Schimmel ist Folge des versicherten Rohrbruchs.
  • Nach Rückstauschaden: Kanalrückstau → Kellerdurchfeuchtung → Schimmel (sofern Rückstau mitversichert).
  • Nach Sturmschaden: Undichtes Dach durch Sturm → Feuchtigkeit → Schimmel.
  • Nach Feuerlöschung: Löschwasser → Durchfeuchtung → Schimmel.

Der Schlüssel: Es muss ein dokumentierter, zeitlicher Zusammenhang zwischen dem versicherten Ereignis und dem Schimmelbefall bestehen.

Versicherungsdeckung bei Schimmelschäden in drei Stufen

Wann die Versicherung NICHT zahlt

  • Baumängel: Fehlende Wärmedämmung, Wärmebrücken, undichte Fassade. Das ist kein versichertes Ereignis, sondern ein Mangel am Gebäude.
  • Kondensation: Schimmel durch zu wenig Lüften oder zu niedrige Heiztemperatur. Das ist Nutzungsverhalten, kein Schadensereignis.
  • Aufsteigende Feuchtigkeit: Fehlende oder defekte Horizontalsperre. Das ist ein chronischer Baumangel.
  • Langfristige Vernachlässigung: Wenn ein kleiner Wasserschaden nicht beseitigt wurde und sich daraus Schimmel entwickelt hat.

Der Fall Andrea: Schimmel als Wasserschaden-Folge

Zurück zu Andrea Fischer. Ihr Schimmel ist sechs Monate nach einem dokumentierten Wasserschaden aufgetreten – genau an der Stelle, die betroffen war. Das ist ein klassischer Folgeschaden. Aber die Versicherung hat zunächst abgelehnt. Warum?

Häufige Ablehnungsgründe:

  1. Die Trocknungsmessung am Ende der Trocknung zeigte “trocken” – die Versicherung argumentiert, der Schimmel sei nicht durch ihren Schaden verursacht
  2. Zwischen Wasserschaden und Schimmelmeldung liegen Monate – die Versicherung vermutet andere Ursachen
  3. Der Schimmel tritt in einer typischen Kondensations-Zone auf (Außenecke, Fensterlaibung)

Andreas Lösung: Sie lässt einen unabhängigen Gutachter kommen. Der stellt fest: Restfeuchtigkeit im Mauerwerk, die bei der Abschlussmessung nicht erkannt wurde. Die Materialprobe zeigt Schimmelarten, die typisch für Wasserschäden sind (nicht für Kondensation). Mit diesem Gutachten reguliert die Versicherung.

Für Mieter: Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?

Als Mieter stehen Sie vor einer Dreiecks-Situation: Ihre Versicherung, die Versicherung des Vermieters und die Mietminderung.

Szenario 1: Schimmel durch Baumangel Der Vermieter muss sanieren (§535 BGB). Seine Gebäudeversicherung zahlt, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt. Ansonsten zahlt der Vermieter aus eigener Tasche.

Szenario 2: Schimmel nach Wasserschaden Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt die Sanierung der Bausubstanz. Ihre Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel und Gegenstände, sofern sie als Folgeschaden anerkannt werden.

Szenario 3: Schimmel durch Nutzerverhalten Sie als Mieter tragen die Kosten. Ihre Haftpflichtversicherung kann einspringen, wenn die Mietsache beschädigt wurde.

So maximieren Sie Ihre Erstattungschancen

  1. Dokumentieren Sie den zeitlichen Zusammenhang. Wenn Schimmel nach einem Wasserschaden auftritt: Fotos mit Datum, Verweis auf die Schadennummer des Wasserschadens, Trocknungsprotokolle.

  2. Melden Sie sofort. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird der Nachweis, dass der Schimmel Folge des versicherten Ereignisses ist.

  3. Lassen Sie ein Gutachten erstellen. Bei strittiger Ursache ist ein Schimmelgutachten die beste Investition. Kosten: 500-1.000 Euro. Im Erfolgsfall erstattet die Versicherung auch die Gutachterkosten.

  4. Widersprechen Sie Ablehnungen. Viele Erstablehnungen werden nach Widerspruch revidiert – besonders mit Gutachten. Der Weg über den Versicherungsombudsmann ist kostenlos.

Professionelle Schimmelsanierung

Schimmelbefall über 0,5 m² Fläche sollte immer vom Fachbetrieb beseitigt werden. Nicht nur wegen der Gesundheitsrisiken, sondern auch wegen der Dokumentation: Ein professioneller Sanierungsbericht ist Bestandteil Ihrer Versicherungsunterlagen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Bei komplexen Versicherungsfällen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Versicherungsrecht.

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