Was kostet ein Brandschadengutachten? Versicherung vs eigener Sachverständiger

800 € bis 3.500 € pro Schadensfall
Kurz & Knapp

Ein Brandschadengutachten kostet zwischen 800 EUR (kleines Gutachten, Wohnung) und 3.500 EUR (großes Differenz-Gutachten mit Schadenshöhe-Bewertung). Versicherungsgutachter sind kostenlos, vertreten aber Versicherungsinteressen. Ein eigener Sachverständiger (bvfs/TÜV-zertifiziert) kostet 2-3 Prozent der Schadenssumme, deckt im Schnitt 10.000-30.000 EUR mehr Schaden auf, und ist bei Streit fast immer günstiger als die Differenz.

Brandschaden-Sachverständiger bei Schadensaufnahme mit Messgeräten und Doku

Preise nach Schadensumfang

Umfang Preis
Versicherungsgutachter (von Versicherung gestellt)
Kostenlos, aber vertritt Versicherungsinteressen. Schadenshöhe oft niedrig angesetzt.
0 € bis 0 €
Eigener Brandschaden-Gutachter (kleiner Schaden)
bvfs- oder TÜV-Sachverständiger. Wohnung oder kleiner Brand.
800 € bis 1.500 €
Mittleres Gutachten (Eigentumswohnung, Reihenhaus)
Komplettes Schadens-Gutachten mit Brandursache, Schadenshöhe, Sanierungsweg.
1.500 € bis 2.500 €
Großes Differenz-Gutachten (Einfamilienhaus, Vollbrand)
2-3 Prozent der Schadenssumme. Bei Streit mit Versicherung Standard.
2.500 € bis 3.500 €
Schiedsverfahren (Sachverständigen-Verfahren)
Drei Sachverständige (1 vom Geschädigten, 1 von Versicherung, 1 Obmann). Je hälftig getragen.
1.500 € bis 4.000 €

Preise sind Richtwerte und können je nach Region und Anbieter abweichen.

Was zahlt welche Versicherung?

Wohngebäudeversicherung

Übernimmt:

Bedingung: Klausel im Vertrag prüfen. Manche Tarife bezahlen eigenen Gutachter bis 10 Prozent der Schadenshöhe.

Hausratversicherung

Übernimmt:

Bedingung: Pauschale Erstattung oft 5-15 Prozent der strittigen Beträge. Vertrag prüfen.

Rechtsschutzversicherung

Übernimmt:

Bedingung: Versicherungs-Rechtsschutz-Baustein nötig. Wartezeit oft 3 Monate.

Was kostet ein Brandschadengutachten wirklich?

Ein Brandschadengutachten ist meist die wichtigste Investition nach einem Brand. Die Bandbreite reicht von 0 EUR (Versicherungsgutachter, kostenlos) bis 3.500 EUR (eigener Sachverständiger bei großem Schaden). Die zentrale Frage: Reicht das Gutachten der Versicherung, oder lohnt sich ein eigener Sachverständiger?

Statistik: Ein eigener Gutachter deckt im Schnitt 10.000-30.000 EUR mehr Schaden auf als der Versicherungsgutachter. Bei größeren Schäden ist das oft die rentabelste Investition.

Versicherungsgutachter vs eigener Sachverständiger

Versicherungsgutachter sind kostenlos. Sie werden von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Das ist auch ihr Auftraggeber. Ihre Aufgabe: Schadenshöhe ermitteln und der Versicherung melden. In der Praxis tendieren sie dazu, den Schaden eher konservativ anzusetzen, nicht aus Bösartigkeit, sondern weil ihr Auftraggeber die Versicherung ist.

Eigener Sachverständiger kostet 800-3.500 EUR (2-3 Prozent der Schadenshöhe). Er arbeitet im Auftrag des Geschädigten und prüft alles aus dessen Sicht: versteckte Schäden, Folgeschäden, Geruchsbelastung, Sanierungswege. Wichtig: bvfs- oder TÜV-zertifiziert wählen, dann ist das Gutachten gerichtsfest.

Wann lohnt sich ein eigener Gutachter:

  • Schadenssumme über 10.000 EUR: Differenz zwischen den Gutachten meist erheblich
  • Vollbrand oder strukturelle Schäden: viele versteckte Schäden
  • Strittiger Versicherungsfall: Brandursache oder Mitverschulden im Streit
  • Wohngebäude vs Hausrat-Trennung: komplexe Zuordnung der Werte

Preisspanne nach Schadensgröße

Drei Praxisbeispiele:

Beispiel 1, Kleinbrand Küche, Berlin-Neukölln (kleiner Schaden): Bei Familie Yilmaz brennt eine Pfanne in der Küche aus, Brand auf 3 m² beschränkt, Rauch zog durch die Wohnung. Versicherungsgutachter setzte 8.500 EUR an. Familie nahm zusätzlich eigenen bvfs-Gutachter (1.200 EUR), der 14.300 EUR ermittelte (Geruchsbeseitigung, betroffener Hausrat in entferntem Raum). Differenz: 5.800 EUR mehr für Familie, abzüglich 1.200 EUR Gutachter-Kosten = 4.600 EUR netto Mehrleistung.

Beispiel 2, Wohnungsbrand, Köln-Ehrenfeld (mittlerer Schaden): In der 80 m² Wohnung von Herrn Becker brennt es nach Elektrik-Defekt im Wohnzimmer. Versicherungsgutachter: 38.000 EUR. Eigener Sachverständiger (1.800 EUR Honorar): 52.000 EUR. Differenz nach Sachverständigen-Verfahren §84 VVG: 49.500 EUR. Mehrleistung netto: 9.700 EUR. Sachverständigen-Verfahren-Kosten: hälftig getragen, also 900 EUR Eigenanteil.

Beispiel 3, Vollbrand Einfamilienhaus, München-Bogenhausen (Großschaden): Familie Kruger verliert ihr Haus durch Vollbrand. Versicherung setzt 280.000 EUR (Wohngebäude) plus 80.000 EUR (Hausrat) = 360.000 EUR an. Familie beauftragt Großgutachter (3.200 EUR Honorar Wohngebäude + 1.500 EUR Hausrat = 4.700 EUR). Eigenes Gutachten ermittelt 425.000 EUR Wohngebäude + 110.000 EUR Hausrat = 535.000 EUR. Sachverständigen-Verfahren: Schaden auf 480.000 EUR festgesetzt. Mehrleistung: 120.000 EUR. Eigenanteil Verfahren: 2.500 EUR. Netto-Mehrleistung: 117.500 EUR.

Sachverständigen-Verfahren nach §84 VVG

Wenn Sie und die Versicherung sich nicht über die Schadenshöhe einig sind, gibt es das Sachverständigen-Verfahren nach §84 VVG. Drei Schritte:

  1. Sie benennen einen eigenen Sachverständigen: bvfs- oder TÜV-zertifiziert.
  2. Versicherung benennt einen Sachverständigen: meist ihr Versicherungsgutachter.
  3. Die zwei Sachverständigen einigen sich auf einen Obmann: ein dritter, neutraler Sachverständiger.

Der Obmann entscheidet bei Differenz zwischen den ersten zwei. Die Entscheidung ist für beide Seiten bindend, ein Gerichtsverfahren ist meist nicht mehr nötig.

Kosten: hälftig getragen. Bei einem 200.000-EUR-Schaden mit drei Sachverständigen: 6.000-12.000 EUR Gesamtkosten, davon 3.000-6.000 EUR Eigenanteil. Aber: oft 30.000-100.000 EUR Mehrleistung als Ergebnis. Nicht-Pursuit: tatsächliche Schadenshöhe wird nie ermittelt.

Was Sie sofort tun sollten

Bei Brandschaden, vier Schritte:

  1. Foto und Doku vor Aufräumen: alles dokumentieren, bevor jemand etwas wegräumt.
  2. Versicherung melden: aber noch nicht den Versicherungsgutachter alleine prüfen lassen.
  3. Eigenen Gutachter beauftragen bei Schaden über 10.000 EUR (bvfs- oder TÜV-Liste prüfen).
  4. Beide Gutachten parallel erstellen lassen, dann Differenz analysieren.

Wenn Sie einen Brandschaden haben: Anfrage in 60 Sekunden senden, wir vermitteln einen Sanierungsbetrieb mit Gutachter-Empfehlung in Ihrer Region.


Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Sachverständigen-Verfahren-Kosten und Versicherungsleistungen hängen vom individuellen Vertrag ab. Für Rechtsstreit Anwalt für Versicherungsrecht konsultieren.

Häufige Fragen

Reicht der Versicherungsgutachter aus?

Bei kleinen Schäden bis 5.000 EUR meist ja. Bei größeren Schäden (über 10.000 EUR) ist ein eigener Sachverständiger oft sinnvoll. Statistisch deckt ein eigener Gutachter im Schnitt 10.000-30.000 EUR mehr Schaden auf, weil er im Auftrag des Geschädigten arbeitet, nicht der Versicherung. Bei Vollbrand oder strukturellen Schäden ist eigener Gutachter Standard, die Differenz zwischen den Gutachten ist meist erheblich.

Was kostet ein eigener Brandschadengutachter?

Faustregel: 2-3 Prozent der Schadenssumme, mindestens 800 EUR. Bei einem 50.000-EUR-Schaden also 1.000-1.500 EUR. Bei einem 200.000-EUR-Schaden 4.000-6.000 EUR. Honorar-Ordnung folgt der HOAI (Honorarordnung Architekten/Ingenieure) oder der Sachverständigenordnung des bvfs. Wichtig: bvfs-zertifizierte oder TÜV-zertifizierte Sachverständige wählen, weil deren Gutachten gerichtsfest sind.

Wann zahlt die Versicherung den eigenen Gutachter?

Im Sachverständigen-Verfahren nach §84 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): bei Streit zwischen Geschädigtem und Versicherung über die Schadenshöhe wird ein Schiedsverfahren mit drei Sachverständigen durchgeführt. Jede Partei stellt einen Gutachter, beide einigen sich auf einen Obmann. Kosten werden hälftig getragen, die Versicherung zahlt also 50 Prozent. Manche Tarife übernehmen den eigenen Gutachter pauschal bis 10 Prozent der Schadenshöhe.

Wie lange dauert ein Brandschadengutachten?

Bei kleinem Schaden: 2-3 Wochen vom Auftrag bis zum schriftlichen Gutachten. Bei großem Schaden mit Brandursache-Ermittlung: 4-8 Wochen. Brandursache-Ermittlung kann zusätzlich Polizei-Akten, Feuerwehr-Bericht und Forensik-Befunde erfordern. Differenz-Gutachten (zur Anfechtung des Versicherungsgutachtens) dauern weitere 2-4 Wochen, weil das Versicherungsgutachten zu Vergleich vorliegen muss.

Was prüft ein bvfs-zertifizierter Sachverständiger?

bvfs (Bundesverband für Sachverständige) zertifiziert nach strengen Kriterien: Berufserfahrung 5+ Jahre, Prüfung, Fortbildungspflicht. Geprüft wird: Brandursache (Elektrik, fahrlässig, Brandstiftung), Schadensumfang (Bausubstanz, Ruß, Hitze, Löschwasser), Sanierungsweg (Abbruch, Reinigung, Geruch), Wertermittlung (Neuwert, Zeitwert, Restwert). Gutachten ist gerichtsfest und wird von Gerichten anerkannt, im Streitfall mit Versicherung wichtig.

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