Aroundhome Kosten für Handwerker richtig berechnen
Aroundhome Kosten für Handwerker: So prüfen Sie Lead-Preise je Gewerk, Mehrfachvergabe, Laufzeit und die tatsächlichen Kosten pro Auftrag.

Kurz & Knapp
Laut Aroundhome zahlen Partner einen Festpreis je qualifizierter Anfrage, abhängig vom angebotenen Produkt und ohne Provision auf den Umsatz. Laut Aroundhome-AGB werden einem Kunden bis zu drei Partner vorgestellt. Aussagekräftig sind erst die Kosten je gewonnenem Auftrag.
Stand: 19. September 2026
Thomas, Inhaber eines Trocknungsbetriebs in Kassel, saß an einem Freitagabend vor 18 eingekauften Anfragen und drei daraus gewonnenen Aufträgen. Er wollte wissen, ob ihn Aroundhome 100 Euro pro Lead oder 600 Euro pro Auftrag gekostet hatte.
Diese beiden Zahlen beschreiben denselben Monat, führen im Betrieb aber zu völlig anderen Entscheidungen. Wer nach „Aroundhome Kosten für Handwerker“ sucht, braucht deshalb mehr als einen einzelnen Lead-Preis. Relevant sind der Preis je Anfrage, die Zahl der ebenfalls kontaktierten Betriebe, sämtliche Grundgebühren, die Vertragslaufzeit und der Deckungsbeitrag der gewonnenen Arbeiten.
Aroundhome berechnet einen Festpreis je Anfrage
Laut seiner Partnerseite berechnet Aroundhome einen Festpreis je qualifizierter Anfrage und keine Provision auf den Projektumsatz. Der Preis hängt vom angebotenen Produkt ab und ist im digitalen Vertragsprozess einsehbar; abgerechnet wird laut Aroundhome alle zwei Wochen mit einer Sammelrechnung. Eine allgemeine Preisspanne für Dachdecker, Fensterbauer oder Sanierer nenne ich deshalb nicht, maßgeblich ist das Preisblatt für Ihr Produkt.
Fragen Sie vor der Unterschrift nach einem Preisblatt für Ihr konkretes Gewerk und Ihr Einsatzgebiet. Ein Angebot für Fensteranfragen in Berlin sagt wenig über Trocknungsanfragen im Raum Kassel aus. Auch die Bezeichnung „Kontakt“ reicht nicht. Sie müssen erkennen können, welches Ereignis eine Rechnung auslöst: die Bereitstellung der Kontaktdaten, ein erreichter Interessent, ein vereinbarter Termin oder ein erteilter Auftrag.
Aus Gesprächen mit Sanierern kenne ich die typische Lücke in der Kalkulation. Der Betrieb betrachtet zuerst den Preis der einzelnen Anfrage. Später kommen erfolglose Anrufe, Fahrzeit, Besichtigung und Angebotserstellung hinzu. Diese Arbeitszeit erscheint auf keiner Portalrechnung, belastet den Betrieb jedoch genauso.
Für einen sauberen Vergleich sollten Sie fünf Angaben schriftlich festhalten:
- Preis je Anfrage einschließlich Umsatzsteuer
- mögliche Grundgebühr oder Mindestabnahme
- Zahl der Betriebe, die dieselbe Anfrage erhalten können
- Regeln für fehlerhafte oder unerreichbare Kontakte
- Vertragsdauer und Ende der Zusammenarbeit laut Ihrem Vertrag
Erst mit diesen Angaben lässt sich Aroundhome in einen belastbaren Vergleich von Lead-Portalen für Handwerker einordnen.
Mehrfachvergabe verändert den wirtschaftlichen Wert eines Leads
Laut Ziffer 2.2 der Aroundhome-AGB für Kunden (Stand März 2026) stellen die Produktberater einem Kunden bis zu drei passende Partner vor. Erhalten mehrere Anbieter dieselbe Anfrage, konkurrieren Sie bereits beim ersten Anruf um Aufmerksamkeit, Termin und Auftrag. Der nominelle Lead-Preis bleibt dabei gleich, sein wirtschaftlicher Wert kann jedoch sinken.
Aroundhome gibt auf der Partnerseite an, dass im Durchschnitt aus jeder zehnten Anfrage ein Auftrag wird. Ob das für Ihr Gewerk gilt, zeigt nur Ihre eigene Auswertung. Fragen Sie außerdem, zu welchem Zeitpunkt die Weitergabe an Sie erfolgt. Eine Formulierung wie „qualifizierte Anfrage“ beantwortet keine dieser Fragen.
Bei kleinen Betrieben wirkt sich Mehrfachvergabe besonders stark aus. Während der Inhaber auf einer Baustelle steht, ruft ein Wettbewerber möglicherweise früher an. Das macht den Kontakt noch nicht wertlos. Es erhöht aber die Anforderungen an Rückrufzeiten und Angebotsprozesse. Wie stark sich exklusive und geteilte Kontakte unterscheiden, habe ich im Beitrag über Exklusiv-Leads und Mehrfach-Leads genauer aufgeschlüsselt.
Messen Sie deshalb neben dem Lead-Preis mindestens vier betriebliche Werte: erreichte Kontakte, vereinbarte Besichtigungen, abgegebene Angebote und gewonnene Aufträge. Eine hohe Zahl gelieferter Kontakte kann schwach aussehen, sobald nur wenige Interessenten erreichbar sind. Umgekehrt darf ein teurer Kontakt rentabel sein, wenn daraus regelmäßig passende Projekte entstehen.

Vertragslaufzeit und Gutschriften gehören in die Kostenrechnung
Ein günstiger Probemonat sagt wenig über die Belastung während der gesamten Vertragslaufzeit. Prüfen Sie den Abrechnungsbeginn, den Abrechnungsrhythmus, eine mögliche automatische Verlängerung und die Bedingungen für eine Kündigung. Aroundhome schreibt auf seiner Partnerseite dazu:
„Der Vertrag ist in den meisten Fällen monatlich kündbar und es gibt keine festen Laufzeiten.“
„In den meisten Fällen“ heißt: Prüfen Sie im eigenen Vertrag, ob das für Ihr Paket gilt.
Dasselbe gilt für Reklamationen. Klären Sie, wann ein Kontakt als falsch, doppelt, außerhalb des vereinbarten Gebiets oder dauerhaft unerreichbar gilt. Fragen Sie außerdem, innerhalb welchen Zeitraums eine Reklamation eingereicht werden soll und ob Sie eine Gutschrift oder Erstattung erhalten. Dokumentieren Sie Anrufversuche und fehlerhafte Angaben unmittelbar im eigenen System.
Bei der späteren Kundenbeziehung zählt eine klare Leistungsbeschreibung. Nach § 633 Abs. 2 BGB ist ein Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die im Normtext genannten Voraussetzungen zur vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung. Ein sauber beschriebenes Angebot schützt Ihre Kalkulation deshalb besser als eine knappe Pauschalzeile.
„Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
Diese Formulierung stammt aus § 632 Abs. 2 BGB in der veröffentlichten Fassung bei Gesetze im Internet.
Nach § 632 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung stillschweigend als vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Für Ihren Alltag bleibt eine ausdrücklich vereinbarte Vergütung leichter kalkulierbar und dokumentierbar.
Der Praxisfall zeigt die tatsächliche Rechnung je Auftrag
Thomas hatte für sechs Wochen insgesamt 18 Anfragen erhalten. Die Portalrechnung betrug in diesem fiktiven Rechenbeispiel 1.800 Euro. Sein Team erreichte zwölf Interessenten, vereinbarte sieben Besichtigungen und schrieb fünf Angebote. Drei Aufträge kamen zustande.
Die reine Rechnung lautete: 1.800 Euro geteilt durch drei gewonnene Aufträge ergibt 600 Euro Akquisekosten je Auftrag. Der durchschnittliche Auftragswert lag in diesem Beispiel bei 4.000 Euro, insgesamt also 12.000 Euro. Die Projekte umfassten zusammen rund 85 Quadratmeter technische Trocknung.
Thomas ergänzte anschließend den internen Aufwand. Für Telefonate, Fahrten, Besichtigungen und fünf Angebote fielen 14 Arbeitsstunden an. Diese Stunden hatte er zunächst vollständig ausgeblendet. Der Fall ist keine Statistik über Aroundhome und keine allgemeine Erfolgsquote. Er zeigt lediglich, weshalb der Lead-Preis allein die Suchfrage nicht beantwortet.
Seine Konsequenz war konkret: Er führte für jeden Kontakt Quelle, Kosten, Erreichbarkeit, Termin, Angebotssumme und Ergebnis in einer einfachen Liste. Nach weiteren Abrechnungszeiträumen konnte er das Portal mit anderen Wegen zur Gewinnung von Handwerkeraufträgen vergleichen. Die relevante Kennzahl blieb dabei der Aufwand je gewonnenem Auftrag.
Der Kundenauftrag muss getrennt vom Lead betrachtet werden
Das Portal vermittelt zunächst einen Kontakt. Der Werkauftrag entsteht im Verhältnis zwischen Ihrem Betrieb und dem Kunden. Nach § 631 Abs. 1 BGB wird der Unternehmer durch den Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Diese Trennung gehört in Ihre Rechnung: Die Portalkosten betreffen die Akquise, Umsatz und Gewährleistungsaufwand entstehen aus dem späteren Kundenauftrag.
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller nach § 634 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen unter anderem Nacherfüllung verlangen, die Vergütung mindern oder die weiteren aufgeführten Rechte geltend machen. Kalkulieren Sie deshalb keinen Auftrag allein anhand von Umsatz und Lead-Kosten. Material, Lohn, Anfahrt, Verwaltung und möglicher Nacharbeitsaufwand gehören ebenfalls hinein.
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Angaben zu Preisen und Konditionen anderer Portale beruhen auf deren öffentlich zugänglichen Informationen zum genannten Datum und können sich ändern. Die Konditionen von baulisten.de stehen auf der Preisseite für Partner.
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Externe Quellen
Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:
- →Aroundhome, Partner werden (abgerufen am 24.09.2026)
- →Aroundhome, AGB mit Kundeninformationen (Stand März 2026)
- →§ 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (gesetze-im-internet.de)
- →§ 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (gesetze-im-internet.de)
- →§ 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln (gesetze-im-internet.de)
- →§ 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (gesetze-im-internet.de)
- →§ 632 BGB, Vergütung beim Werkvertrag
- →§ 633 BGB, Sach- und Rechtsmangel
- →§ 635 BGB, Nacherfüllung
- →§ 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung
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