Hochwasser: Was die Elementarversicherung zahlt
Elementarversicherung bei Hochwasser: Was ist abgedeckt, welche Ausschlüsse gelten und wie Sie im Schadensfall vorgehen.
Kurz & Knapp
Die Elementarversicherung ist Ihr einziger Schutz gegen Hochwasser- und Starkregenschäden – die normale Gebäudeversicherung zahlt hier nicht. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt, denn nach einem Schadensereignis können Sie keine neue Elementarversicherung mehr abschließen. Bei Ablehnung: Der BGH hat klargestellt, dass Risikoausschlüsse eng auszulegen sind.
Als im Juli 2021 die Flut das Ahrtal verwüstete, standen tausende Hausbesitzer vor dem Nichts. Nicht weil sie keine Versicherung hatten – sondern weil sie die falsche hatten. Die normale Wohngebäudeversicherung? Zahlt bei Hochwasser keinen Cent. Eine bittere Lektion, die vielen erst im Schadenfall bewusst wurde.
Hochwasserschäden gehören zu den teuersten Formen von Wasserschäden überhaupt. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, welche Versicherung wirklich bei Hochwasser und Starkregen zahlt, welche Ausschlüsse Sie kennen müssen – und was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung trotzdem ablehnt.
Elementarversicherung vs. Wohngebäudeversicherung: Der entscheidende Unterschied
Lassen Sie mich direkt mit dem häufigsten Missverständnis aufräumen: Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor Hochwasser. Sie deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab – aber keine Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch.
Für diese Risiken brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt. Diese können Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung abschließen.
Was die Elementarversicherung abdeckt
| Versicherte Gefahr | Was ist versichert |
|---|---|
| Überschwemmung | Überflutung durch austretendes Gewässer oder Oberflächenwasser |
| Rückstau | Wasser, das durch Kanalisation ins Gebäude drückt |
| Starkregen | Direkte Wasserschäden durch extreme Niederschläge |
| Erdrutsch/Erdfall | Natürliches Abgleiten oder Einsinken von Erdmassen |
| Schneedruck | Schäden durch Schneelast auf Dächern |
| Lawinen | In Gebirgsregionen relevant |
Die Elementarversicherung ist der einzige Schutz gegen Naturgefahren – prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor es zu spät ist.
Was nicht versichert ist
Hier wird es wichtig, denn die Ausschlüsse führen regelmäßig zu Streit mit Versicherungen:
Sturmflut: Schäden durch Sturmflut sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das hat einen einfachen Grund: Das Risiko wäre für Versicherer nicht kalkulierbar. Aber: Der Ausschluss greift nur bei unmittelbarer Verursachung. Dazu gleich mehr bei den BGH-Urteilen.
Grundwasser (ohne Oberflächenaustritt): Steigt das Grundwasser und drückt von unten in Ihren Keller, ohne an die Oberfläche zu treten, ist das nicht versichert. Erst wenn es an die Erdoberfläche austritt und dann Ihr Grundstück überflutet, greift die Versicherung.
Rückstau ohne Rückstauklappe: Viele Versicherer setzen voraus, dass Sie eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert haben. Fehlt diese, kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.
Die wichtigsten BGH-Urteile zur Elementarversicherung
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren einige wichtige Grundsätze klargestellt, die Ihnen im Schadensfall helfen können.
BGH IV ZR 235/19: Sturmflut nur bei unmittelbarer Verursachung
Im Januar 2017 führte ein Tiefdruckgebiet an der Ostsee zu erhöhten Wasserständen. Ein Hausbesitzer 16 Kilometer von der Küste entfernt bekam nasse Füße – weil die Warnow nicht mehr in die Ostsee abfließen konnte und zurückstaute. Seine Versicherung verweigerte die Zahlung: Sturmflut sei ausgeschlossen.
Der BGH entschied anders: Der Ausschluss für Sturmflut greift nur, wenn die Schäden unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden. Mittelbare Auswirkungen – hier der Rückstau eines Flusses, der nicht mehr entwässern konnte – sind versichert.
Was das für Sie bedeutet: Wenn Ihre Versicherung einen Schaden mit dem Sturmflut-Ausschluss ablehnt, prüfen Sie genau: War die Sturmflut wirklich die direkte Ursache? Oder nur ein indirekter Faktor? Bei indirekter Verursachung haben Sie gute Chancen.
BGH IV ZR 62/22: Risikoausschlüsse sind eng auszulegen
In einem anderen Fall ging es um Rissbildungen an einem Gebäude durch langsame Erdbewegungen über Jahre. Die Versicherung argumentierte: Das sei kein “Erdrutsch”, weil niemand etwas gespürt habe.
Der BGH stellte klar: Der Begriff “Erdrutsch” in Versicherungsbedingungen erfasst auch allmähliche, nicht wahrnehmbare Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer würde die Klausel so verstehen – und das ist maßgeblich.
Das Prinzip dahinter: Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen. Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht. Wenn Ihre Versicherung einen Schaden ablehnt, schauen Sie genau in die Bedingungen: Ist der Ausschluss wirklich eindeutig?
So prüfen Sie, ob Sie versichert sind
Bevor Sie diesen Artikel schließen, machen Sie einen kurzen Check:
Schritt 1: Versicherungsschein heraussuchen
Schauen Sie in Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung. Suchen Sie nach Begriffen wie:
- Elementarschäden
- Naturgefahren
- Überschwemmung
- Extended Coverage
Finden Sie diese nicht, sind Sie höchstwahrscheinlich nicht gegen Hochwasser versichert.
Schritt 2: ZÜRS-Zonen prüfen
Die Zonierungssysteme für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilen Deutschland in Risikogebiete ein:
| ZÜRS-Zone | Risiko | Hochwasser-Wahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Zone 1 | Gering | Seltener als alle 200 Jahre |
| Zone 2 | Mittel | Alle 100-200 Jahre |
| Zone 3 | Hoch | Alle 10-100 Jahre |
| Zone 4 | Sehr hoch | Mindestens alle 10 Jahre |
In den Zonen 1 und 2 bekommen Sie relativ problemlos und günstig eine Elementarversicherung. In Zone 3 und 4 kann es schwieriger und teurer werden – aber gerade hier brauchen Sie den Schutz am meisten.
Ihren ZÜRS-Zone können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen oder über den Hochwasser-Check des GDV ermitteln.
Schritt 3: Versicherungssumme prüfen
Haben Sie eine Elementarversicherung, prüfen Sie die Deckungssumme. Bei vielen älteren Verträgen ist sie gedeckelt – auf Beträge, die heute nicht mehr ausreichen würden.
Faustformel: Die Gebäudeversicherung sollte den vollständigen Wiederaufbauwert abdecken. Bei Hochwasser ist oft das komplette Erdgeschoss betroffen – denken Sie an Estrich, Dämmung, Heizungsanlage, Elektrik.
Was tun im Schadensfall?
Ein Hochwasser ist passiert. Was jetzt?
Die ersten 24 Stunden
-
Dokumentieren Sie alles: Fotos, Videos, Wasserstandmarkierungen. Bevor Sie aufräumen, muss der Schaden belegt sein.
-
Melden Sie den Schaden sofort: Rufen Sie Ihre Versicherung an. Die meisten haben 24/7-Hotlines für Schadensfälle.
-
Minimieren Sie Folgeschäden: Das Wasser muss raus. Nutzen Sie Pumpen, Nasssauger, lassen Sie die Feuerwehr helfen. Unsere Sofortmaßnahmen-Checkliste hilft Ihnen dabei. Das ist Ihre Obliegenheit – tun Sie es nicht, kann die Versicherung kürzen.
-
Werfen Sie nichts weg: Erst nach der Begutachtung durch den Versicherungsgutachter.
Wenn die Versicherung ablehnt
Nicht jede Ablehnung ist berechtigt. Bei Hochwasserschäden kommt es regelmäßig zu Streit über:
- Die Frage, ob wirklich eine “Überschwemmung” im Sinne der Bedingungen vorlag
- Ob Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser) greifen
- Ob Obliegenheiten verletzt wurden (fehlende Rückstauklappe, verspätete Meldung)
In unserem Artikel Versicherung zahlt nicht – was tun? finden Sie detaillierte Strategien, wie Sie bei einer Ablehnung vorgehen.
Die Diskussion um die Pflichtversicherung
Nach der Flutkatastrophe 2021 wurde der Ruf nach einer Pflicht-Elementarversicherung laut. Stand heute (Februar 2026) gibt es sie nicht – aber die Debatte läuft weiter.
Das Argument dafür: Nur etwa 52% der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Viele Menschen unterschätzen das Risiko oder können sich die Prämien in Hochrisikogebieten nicht leisten. Eine Pflichtversicherung würde das Risiko auf alle verteilen und niemanden schutzlos lassen.
Das Argument dagegen: Warum sollen Menschen in Berlin-Mitte für das Risiko von Hausbesitzern im Überschwemmungsgebiet mitbezahlen? Und: Eine Pflichtversicherung könnte dazu führen, dass weiterhin in Risikogebieten gebaut wird, weil das Risiko ja “versichert” ist.
Meine Empfehlung: Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber. Prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz. Nach einem Schadensereignis in Ihrer Region können Sie unter Umständen keine neue Elementarversicherung mehr abschließen – oder nur zu drastisch erhöhten Prämien.
Checkliste: Elementarversicherung richtig abschließen
Wenn Sie noch keine Elementarversicherung haben oder Ihren Schutz prüfen wollen:
- ZÜRS-Zone ermitteln – Wissen, in welchem Risikogebiet Sie leben
- Bestehende Verträge prüfen – Gebäude- UND Hausratversicherung checken
- Angebote vergleichen – Mindestens 3 Versicherer anfragen
- Selbstbeteiligung prüfen – Höhere Selbstbeteiligung = niedrigere Prämie
- Rückstauklappe installieren – Oft Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz
- Versicherungssumme anpassen – Wiederaufbauwert realistisch kalkulieren
- Wartezeiten beachten – Oft 1-3 Monate bis der Schutz greift
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die genannten Urteile können sich auf Einzelfälle beziehen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Kontinuierlicher Lärm über 50 dB(A) durch Trocknungsgeräte macht die Wohnung unbewohnbar.
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Bei 2 Trocknungsgeräten in der Wohnung und Wegrücken der Möbel von der Wand ist eine erhebliche Minderung gerechtfertigt.
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