MyHammer kündigen als Handwerker
MyHammer kündigen: So prüfen Handwerker Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Profil, Guthaben und wirtschaftliche Alternativen.

Kurz & Knapp
Laut den MyHammer-AGB für Handwerker (Stand Februar 2026) ist der Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar, ein entgeltlicher Vertrag mit Mindestlaufzeit frühestens zum Ende dieser Laufzeit. Die Kündigung braucht Textform, MyHammer nennt dafür eine E-Mail an service@myhammer.de. Nicht verbrauchtes Monatsguthaben verfällt.
Stand: 24. September 2026
Tobias, Inhaber eines kleinen Trocknungsbetriebs in Essen, saß an einem Freitagabend vor seiner Monatsabrechnung und wollte sein MyHammer-Sparpaket kündigen. Er kannte seinen Paketnamen, fand in seinen abgelegten Unterlagen aber weder das Vertragsende noch eine verlässlich notierte Kündigungsfrist.
Die Vertragsunterlagen bestimmen den ersten Schritt
Bei „MyHammer kündigen“ erwarten viele Handwerker zuerst eine Adresse oder einen Knopf. Der erste sinnvolle Schritt liegt früher: Öffnen Sie die Vertragsbestätigung, die beim Abschluss geltenden Bedingungen und die Vertragsansicht Ihres Kontos. Notieren Sie Paketbezeichnung, Abschlussdatum, vereinbarte Laufzeit, Verlängerungsregel und Kündigungsfrist wortgetreu.
Eine allgemein genannte Frist hilft wenig, wenn Ihr eigener Vertrag eine andere Fassung oder ein anderes Sparpaket betrifft. Ich sehe bei Portalverträgen häufig, dass Betriebe den monatlichen Abbuchungstermin mit dem Vertragsende verwechseln. Eine monatliche Grundgebühr bedeutet für sich allein keine monatliche Kündbarkeit.
Nach § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Nach § 305 Abs. 2 BGB werden sie nur Bestandteil des Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft und die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
„Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.“
Die Formulierung steht in § 307 Abs. 1 BGB auf gesetze-im-internet.de.
Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen; eine solche Benachteiligung kann sich nach derselben Vorschrift auch aus einer unklaren oder unverständlichen Bestimmung ergeben. Ob das bei einer konkreten Klausel eines Unternehmervertrags zutrifft, hängt von Vertrag, Fassung und Einzelfall ab.
Prüfen Sie den Kündigungsweg vor dem Absenden
Die MyHammer-AGB für Handwerker und Dienstleister (Stand Februar 2026) regeln die Beendigung in Ziffer 13. Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Wer einen entgeltlichen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hat, kann frühestens zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit kündigen; welche gilt, steht laut MyHammer in der Leistungsbeschreibung, die vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde.
„Für eine Kündigung ist Textform erforderlich. Senden Sie bitte eine E-Mail an service@myhammer.de“
So steht es in Ziffer 13.2 der MyHammer-AGB. Senden Sie die Kündigung also per E-Mail an diese Adresse und prüfen Sie vorher, ob Ihre Vertragsansicht einen abweichenden Weg nennt. Halten Sie den Zeitpunkt, den Inhalt und den Eingang fest.
Die Kündigung sollte den Betrieb, das betroffene Sparpaket, eine vorhandene Kunden- oder Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungszeitpunkt eindeutig erkennen lassen. Bitten Sie um eine Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende. Diese Dokumentation hilft später bei der Prüfung, ob noch eine Grundgebühr abgerechnet wurde.
Speichern Sie vorab Vertragsansicht, Bedingungen und Abrechnungen. Wenn Sie Ihre MyHammer-Kosten als Handwerker bereits monatlich auswerten, ergänzen Sie dort das bestätigte Vertragsende und mögliche Kosten bis zu diesem Termin.

Profil, Guthaben und Bewertungen brauchen eine eigene Klärung
Eine Paketkündigung beantwortet noch nicht automatisch, was mit dem öffentlich sichtbaren Profil, einem Guthaben oder vorhandenen Bewertungen geschieht. Zum Guthaben ist die Lage klar: Laut Ziffer 5.4 der AGB verfällt Guthaben, das in einem Abonnementmonat nicht verbraucht wurde, ohne Übertrag und ohne Erstattung. Nutzen Sie ein vorhandenes Monatsguthaben deshalb vor dem Vertragsende.
Wer zusätzlich das Konto löschen will, findet die Anleitung im MyHammer-Hilfecenter unter „Wie kann ich mein Konto löschen?“. Offen bleiben Fragen, die Sie am besten in derselben Mail an MyHammer stellen und deren Antworten Sie sichern.
Fragen Sie konkret:
- Bleibt das Profil nach Vertragsende sichtbar?
- Bleiben vorhandene Bewertungen dem Profil zugeordnet?
- Gibt es ein Restguthaben, und wie wird damit verfahren?
- Endet nur das Sparpaket oder auch das gesamte Nutzerkonto?
- Welche Daten können vor Vertragsende exportiert oder gesichert werden?
Löschen Sie Ihr Konto nicht vorschnell, solange Abrechnungen, Bestätigungen oder Antworten fehlen. Prüfen Sie außerdem, welche Fotos, Referenztexte und Leistungsbeschreibungen aus Ihrer eigenen Arbeit stammen und noch an anderer Stelle benötigt werden. Kundendaten dürfen nur im Rahmen der jeweils geltenden Vereinbarungen und Berechtigungen weiterverwendet werden.
Tobias ordnete acht Wochen Zahlen und kündigte nachvollziehbar
Tobias sammelte im ersten Schritt seine Vertragsbestätigung, acht Wochen Abrechnungen und seine eigene Auftragsliste. Sein Betrieb hatte in diesem Zeitraum 14 Kontakte bearbeitet, vier Vor-Ort-Termine durchgeführt und zwei Aufträge über zusammen 5.600 Euro netto gewonnen. Das Beispiel ist fiktiv und beschreibt keine allgemeine Erfolgsquote.
Er trennte anschließend drei Fragen: Wann endet das Sparpaket laut Vertrag, welchen Weg nennen die AGB, und was bleibt nach dem Ende mit Profil und Bewertungen bestehen? Danach übermittelte er seine Kündigung über den für seinen Vertrag angegebenen Weg und legte den Nachweis zusammen mit der Antwort ab.
Die gesamte Prüfung dauerte bei ihm 65 Minuten. Für seine Entscheidung betrachtete er zusätzlich die Arbeitszeit für 14 Kontakte, die Fahrten zu vier Terminen und die beiden gewonnenen Aufträge. Nach dem bestätigten Vertragsende blieb sein Profilthema zunächst getrennt auf der Aufgabenliste, bis eine klare Auskunft zum Kontostatus vorlag.
Der Fall zeigt meine Haltung: Kündigen Sie keinen Vertriebskanal aus einem Bauchgefühl heraus. Rechnen Sie ihn mit Ihren eigenen Zahlen durch, dokumentieren Sie den Vertrag und bauen Sie mindestens einen weiteren Auftragsweg auf, bevor die letzte laufende Anfrage abgeschlossen ist.
Alternativen werden anhand gewonnener Aufträge verglichen
Nach der Kündigung brauchen Sie keinen möglichst langen Portalvergleich. Sie brauchen zwei oder drei Kanäle, deren Ergebnis Sie monatlich messen können. Dazu gehören regionale Empfehlungen, Kooperationen mit Hausverwaltungen oder anderen Gewerken, organische Auffindbarkeit, Subunternehmerbeziehungen und Vermittlungsplattformen.
Unser Überblick zu Lead-Portalen für Handwerker ordnet unterschiedliche Modelle ein. Wer unabhängiger werden möchte, findet außerdem Wege, Handwerkeraufträge ohne Portal zu gewinnen. Für Sanierungsbetriebe ist auch die digitale Kundengewinnung für Sanierer relevant.
Vergleichen Sie pro Kanal die gesamte monatliche Ausgabe, die Bearbeitungszeit, die Zahl fachlich passender Anfragen, die Vor-Ort-Termine und die gewonnenen Aufträge. Ein günstiger Kontakt kann teuer werden, wenn Entfernung, Schadensart oder Auftragsgröße regelmäßig unpassend sind. Ein höherer Kontaktpreis kann sich rechnen, wenn die Anfrage exklusiv ist und zu Ihrem Einsatzgebiet passt.
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Angaben zu Preisen und Konditionen anderer Portale beruhen auf deren öffentlich zugänglichen Informationen zum genannten Datum und können sich ändern. Die Konditionen von baulisten.de stehen auf der Preisseite für Partner.
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Externe Quellen
Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:
- →MyHammer, AGB für Handwerker und Dienstleister (Stand Februar 2026)
- →MyHammer Hilfecenter: Wie kann ich mein Konto löschen?
- →MyHammer Hilfecenter: Was kostet mich MyHammer?
- →§ 305 BGB, Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- →§ 307 BGB, Inhaltskontrolle von AGB
- →§ 310 BGB, AGB bei Unternehmerverträgen
- →§ 314 BGB, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
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