Für Geschädigte Recht & Urteile (Aktualisiert: 26. Februar 2026)

Rohrbruch Mietwohnung: Wer zahlt? (BGH-Urteile)

Rohrbruch: Wer zahlt - Vermieter, Mieter oder Versicherung? Mit konkreten BGH-Urteilen und Praxistipps für Betroffene.

Korrodiertes Kupferrohr mit Riss als Ursache für Rohrbruch
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Kurz & Knapp

Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt beim Rohrbruch, außer der Mieter hat ihn selbst verursacht. Der BGH stellte klar: Materialverschleiß und schlechte Isolierung sind Vermietersache. Mieter haften nur bei eigenem Verschulden wie abgestellter Heizung im Winter.

Dienstagmorgen, 6:47 Uhr. Karin Meier aus Düsseldorf wacht von einem seltsamen Geräusch auf. Als sie die Augen öffnet, sieht sie Wasser unter der Schlafzimmertür durchsickern. In der Küche steht sie knöcheltief im Wasser – ein Rohr unter der Spüle ist über Nacht geplatzt. Drei Stunden später sitzt sie mit nassen Socken bei ihrer Vermieterin und hört den Satz, den niemand hören will: “Das müssen Sie selbst zahlen.”

Wer bei einem Rohrbruch tatsächlich zahlen muss, hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Urteile und ganz konkret, in welchen Situationen Sie auf den Kosten sitzenbleiben – und in welchen nicht.

Die erschreckenden Zahlen: Rohrbrüche sind Schadensursache Nummer 1

Bevor wir ins Detail gehen, ein Blick auf die Dimension des Problems. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Leitungswasserschäden den höchsten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung – konstant über die letzten 20 Jahre. Im Jahr 2024 verursachten Naturgefahren und Leitungswasser zusammen Schäden von über 5,7 Milliarden Euro. Auch 2025 blieben Leitungswasserschäden die Schadensursache Nummer eins, während Naturgefahrenschäden mit 2,6 Milliarden Euro geringer ausfielen als im Vorjahr.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) hat die Ursachen analysiert:

UrsacheAnteil
Ausführungsfehler bei Installation38%
Produktmängel (defekte Teile)35%
Betriebsbedingungen (z.B. Frost)21%
Planungsfehler7%

Diese Zahlen sind wichtig, weil sie zeigen: In den meisten Fällen liegt die Ursache nicht beim Mieter, sondern bei der Installation oder den Materialien selbst. Das hat direkte Auswirkungen auf die Haftungsfrage.

Feuchtigkeitsmessung an Wand nach Rohrbruch Professionelle Feuchtigkeitsmessung: Nach einem Rohrbruch muss das gesamte Ausmaß der Durchfeuchtung ermittelt werden.

Der Grundsatz: Wer ist wofür verantwortlich?

Die Haftung bei einem Rohrbruch folgt einem klaren Prinzip, das sich aus dem Mietrecht (§ 535 BGB) und dem Nachbarrecht ergibt:

Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Dazu gehören alle Leitungen, die zur Grundausstattung der Wohnung zählen – also Wasserleitungen, Abwasserrohre und Heizungsrohre.

Der Mieter haftet nur dann, wenn er den Schaden selbst verursacht oder verschuldet hat. Das kann durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigung geschehen.

Klingt einfach? In der Praxis ist es das leider nicht immer.

Die BGH-Rechtsprechung: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, wie die Haftung bei Wasserschäden durch Rohrbruch zu beurteilen ist. Das wichtigste Urteil stammt aus dem Jahr 2020.

Das Grundsatzurteil: BGH V ZR 193/19

In diesem Fall ging es um einen Rohrbruch bei minus 20 Grad Außentemperatur. Eine Kaltwasserleitung in einer Zahnarztpraxis fror ein und platzte. Der Gebäudeversicherer wollte den Vermieter in Regress nehmen.

“Der vermietende Eigentümer haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist.” — Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2020, Az. V ZR 193/19

Was bedeutet das konkret? Der BGH unterscheidet zwei Szenarien:

  1. Vermieter haftet: Wenn die Beschaffenheit der Leitung mangelhaft war (z.B. schlechte Isolierung, veraltete Materialien, fehlerhafte Installation).

  2. Mieter haftet: Wenn der Mieter durch sein Verhalten den Schaden allein verursacht hat (z.B. Heizung im Winter komplett abgestellt, obwohl Frostgefahr bestand).

Die Beweislastverteilung

Entscheidend ist auch, wer was beweisen muss. Der BGH stellt klar:

  • Steht nicht fest, ob ein baulicher Mangel oder das Verhalten des Mieters ursächlich war, kann beide haften – anteilig oder als Gesamtschuldner.
  • Der Vermieter kann sich nicht einfach darauf berufen, dass “der Mieter hätte heizen müssen”. Er muss nachweisen, dass die Leitung selbst in Ordnung war.

Welche Versicherung zahlt was?

Bei einem Rohrbruch kommen verschiedene Versicherungen ins Spiel. Hier die Übersicht:

Gebäudeversicherung (Vermieter)

Die Gebäudeversicherung deckt:

  • Schäden an der Bausubstanz (Wände, Böden, Decken)
  • Schäden an fest eingebauten Teilen (Fliesen, Sanitäranlagen)
  • Kosten für Leckortung und Trocknung
  • Reparatur der defekten Leitung selbst

Wichtig: Die Gebäudeversicherung ist in der Regel “Sache des Vermieters”. Die Kosten können aber als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 13 BetrKV).

Hausratversicherung (Mieter)

Die Hausratversicherung deckt:

  • Schäden an beweglichen Gegenständen (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung)
  • Beschädigte persönliche Gegenstände
  • Kosten für Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (wenn vereinbart)

Haftpflichtversicherung

Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, springt seine private Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt:

Aber Achtung: Grobe Fahrlässigkeit kann zu Leistungskürzungen führen. Seit der VVG-Reform 2008 darf die Versicherung aber nicht mehr komplett verweigern – nur anteilig kürzen. Falls Ihre Versicherung trotzdem nicht zahlen will, haben Sie rechtliche Möglichkeiten.

Die 5 häufigsten Szenarien: Wer zahlt wann?

Szenario 1: Alte Leitung platzt ohne erkennbaren Grund

Wer zahlt: Gebäudeversicherung des Vermieters

Der klassische Fall: Eine 40 Jahre alte Kupferleitung korrodiert und bricht. Hier liegt eindeutig ein Gebäudemangel vor. Der Mieter hat nichts falsch gemacht.

Szenario 2: Rohrbruch durch Frost, weil Mieter nicht geheizt hat

Wer zahlt: Kompliziert – möglicherweise beide

Der BGH hat entschieden: Der Vermieter muss nicht davon ausgehen, dass ein Mieter bei strengem Frost nicht heizt. Aber: War die Leitung mangelhaft isoliert, trägt der Vermieter eine Mitschuld.

Szenario 3: Waschmaschinen-Schlauch platzt

Wer zahlt: Kommt auf den Schlauch an

  • Schlauch gehört zur Wohnung (z.B. Einbauküche vom Vermieter): Gebäudeversicherung
  • Eigener Schlauch des Mieters: Hausratversicherung des Mieters für seine Sachen, Haftpflicht für Schäden an der Wohnung

Szenario 4: Abflussrohr verstopft, Wasser tritt aus

Wer zahlt: Wer hat verstopft?

Verstopfungen durch normalen Gebrauch (Haare, Seifenreste) fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Hat der Mieter aber Dinge hinuntergespült, die dort nicht hingehören (Feuchttücher, Essensreste), haftet er.

Szenario 5: Nachbar verursacht Rohrbruch, Wasser läuft in Ihre Wohnung

Wer zahlt: Haftpflichtversicherung des Nachbarn

Sie können Ihren Schaden direkt beim Nachbarn geltend machen. In der Praxis wickelt dessen Haftpflichtversicherung ab. Ihre eigene Hausratversicherung kann vorab einspringen (und holt sich das Geld dann vom Nachbarn).

Ihre Pflichten als Mieter bei einem Rohrbruch

Unabhängig von der Haftungsfrage haben Sie als Mieter bestimmte Pflichten:

Meldepflicht (§ 536c BGB)

Sie müssen den Vermieter unverzüglich über den Rohrbruch informieren. Tun Sie das nicht und verschlimmert sich der Schaden, können Sie mithaften.

Schadensminderungspflicht

Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen:

Dokumentationspflicht

Fotografieren Sie den Schaden gründlich. Das ist wichtig für die Versicherung und mögliche Rechtsstreitigkeiten.

Was Sie jetzt tun sollten: Schritt-für-Schritt

  1. Wasser abstellen – Hauptwasserhahn zudrehen
  2. Schaden dokumentieren – Fotos, Videos, Wasserstand markieren
  3. Vermieter informieren – Sofort, am besten schriftlich
  4. Versicherungen benachrichtigen – Hausrat und ggf. Haftpflicht
  5. Nichts wegwerfen – Erst nach Freigabe durch Versicherung
  6. Fachbetrieb für die Sanierung beauftragen – Trocknung ist entscheidend

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt bei einem Rohrbruch in der Mietwohnung?

Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters für Schäden an der Bausubstanz. Ihre Hausratversicherung übernimmt Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen. Nur wenn Sie den Rohrbruch selbst verursacht haben, müssen Sie über Ihre Haftpflichtversicherung zahlen.

Haftet der Vermieter immer für einen Rohrbruch?

Nein. Der BGH hat entschieden: Wenn der Schaden allein auf fahrlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist (z.B. nicht heizen bei Frost), haftet der Vermieter nicht. Bei mangelhaften Leitungen haftet er jedoch.

Was kostet ein Rohrbruch durchschnittlich?

Laut GDV liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Leitungswasserschaden zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Bei größeren Schäden mit notwendiger Trocknung und Sanierung können es schnell 15.000 Euro oder mehr werden.

Muss ich als Mieter bei einem Rohrbruch die Trocknung bezahlen?

In der Regel nicht. Trocknungskosten gehören zu den Sanierungskosten, die von der Gebäudeversicherung des Vermieters getragen werden. Nur wenn Sie den Schaden verursacht haben, kann der Vermieter die Kosten von Ihnen verlangen.

Kann ich bei einem Rohrbruch die Miete mindern?

Ja. Wenn Ihre Wohnung durch den Wasserschaden oder die Trocknungsmaßnahmen beeinträchtigt ist, können Sie die Miete mindern. Bei Trocknungsgeräten sind laut Rechtsprechung 20-80% Minderung möglich.

Wann haftet meine Haftpflichtversicherung bei einem Rohrbruch?

Ihre Haftpflichtversicherung haftet, wenn Sie den Schaden verursacht haben – z.B. durch einen selbst installierten, defekten Schlauch oder durch grobe Fahrlässigkeit. Bei normalen Rohrbrüchen ohne Ihr Verschulden ist sie nicht betroffen.

Wie lange dauert die Trocknung nach einem Rohrbruch?

Je nach Ausmaß des Schadens dauert die professionelle Trocknung zwischen 2 und 6 Wochen. In dieser Zeit laufen Trocknungsgeräte, die Lärm verursachen und Strom verbrauchen (letzterer wird meist von der Versicherung übernommen).

Muss ich den Vermieter sofort über einen Rohrbruch informieren?

Ja, unbedingt. Nach § 536c BGB sind Sie zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet. Verzögern Sie die Meldung und vergrößert sich dadurch der Schaden, können Sie mithaften.

Zahlt die Versicherung auch bei einem versteckten Rohrbruch?

Ja, auch versteckte Rohrbrüche (z.B. in der Wand) sind versichert. Die Kosten für Leckageortung übernimmt ebenfalls die Gebäudeversicherung.

Was passiert, wenn weder Vermieter noch Mieter den Rohrbruch verursacht hat?

Dann greift die Gefährdungshaftung nach § 2 HPflG (Haftpflichtgesetz für Rohrleitungsanlagen). In der Praxis übernimmt die Gebäudeversicherung und die Haftungsfrage wird im Hintergrund geklärt.

Kann der Vermieter mich für einen Rohrbruch haftbar machen?

Nur wenn Sie den Schaden nachweislich verursacht haben. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss beweisen, dass die Leitung in Ordnung war und Sie durch Ihr Verhalten den Schaden verursacht haben.

Wie verhindere ich Rohrbrüche durch Frost?

Heizen Sie alle Räume auf mindestens 15 Grad, auch wenn Sie nicht da sind. Lassen Sie bei längerer Abwesenheit im Winter das Wasser abstellen. Dämmen Sie freiliegende Leitungen in unbeheizten Räumen (Keller, Garage).


Fazit: Bei Rohrbruch schnell handeln, Rechte kennen

Ein Rohrbruch ist immer ärgerlich – aber Sie müssen nicht automatisch auf den Kosten sitzenbleiben. In den meisten Fällen zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihre Aufgabe ist es, schnell zu reagieren, den Schaden zu dokumentieren und die richtigen Stellen zu informieren.

Wenn Ihr Vermieter versucht, Ihnen die Kosten aufzuhalsen, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Rechtsprechung ist hier sehr klar: Ohne nachgewiesenes Verschulden haften Sie nicht.

Sie haben einen Rohrbruch und brauchen schnelle Hilfe? Über Baulisten vermittle ich Ihnen kostenlos einen geprüften Fachbetrieb in Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt oder 50+ weiteren Städten. Die Experten kümmern sich um Leckortung, Trocknung und Sanierung – und helfen Ihnen auch bei der Kommunikation mit der Versicherung.


Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenreport 2025/2026; Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), Leitungswasserstatistik 2024; Bundesgerichtshof, Urteile V ZR 193/19 und IV ZR 151/15.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

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