Mietminderung Wasserschaden: Tabelle, Urteile & Musterbrief
Mietminderung bei Wasserschaden: Urteile mit Quoten (80 Prozent bei Schimmel und zwei Trocknungsgeräten, LG Köln), BGH-Urteile und Musterbrief.

Kurz & Knapp
Ist die Wohnung durch einen Wasserschaden erheblich beeinträchtigt, mindert sich die Miete nach Paragraph 536 BGB kraft Gesetzes auf einen angemessenen Betrag. Lassen Sie die konkrete Höhe der Minderung für Ihren Fall prüfen. Zeigen Sie den Schaden dem Vermieter unverzüglich schriftlich an und verlangen Sie eine zügige Behebung.
Stand: 29. September 2026 (erstveröffentlicht 18. Januar 2026)
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Wasserschaden: Sofortmaßnahmen, Kosten, Versicherung
Sechs Wochen lang stand das Trocknungsgerät in Sabines Wohnzimmer. Sechs Wochen Dauerlärm, sechs Wochen Staub, sechs Wochen eingeschränkte Nutzung ihrer Wohnung. Als sie ihren Vermieter auf eine Mietminderung ansprach, bekam sie zu hören: „Das steht Ihnen nicht zu.“ Was Sabine zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Das Gesetz sah für erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnung ein Minderungsrecht vor. Welche Quote angemessen war, hing von der konkreten Belastung ab.
Wenn Sie gerade einen Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung erleben, geht es Ihnen vielleicht ähnlich. Zwischen Stress, Handwerkerterminen und Versicherungsformularen denkt man selten zuerst ans Geld. Dabei gibt Ihnen das Mietrecht klare Rechte, wenn die Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung beeinträchtigt ist.
§ 536 BGB gewährt ein automatisches Minderungsrecht
Der entscheidende Paragraph steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn Ihre Wohnung einen Mangel hat, der ihre vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigt, reduziert sich die geschuldete Miete kraft Gesetzes auf einen angemessenen Betrag.
Den Mangel müssen Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Dokumentieren Sie die Mängelanzeige schriftlich und verlangen Sie eine zeitnahe Behebung. Unterlässt der Mieter die Anzeige, ist er dem Vermieter nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Mietminderungs-Spannen bei Wasserschaden reichen von 10 bis 100 Prozent
Prüfen Sie, welche Minderung in Ihrem Fall angemessen ist.
| Situation | Minderung | Urteil |
|---|---|---|
| Schimmel, Feuchtigkeit, Bauarbeiten und Lärm durch Trocknungsgeräte, Bad ohne Duschmöglichkeit | 80 Prozent | AG Köln, 25.10.2011, 224 C 100/11 |
| Trocknungsgeräte zur Schimmelbeseitigung | je nach Einzelfall | LG Köln, 29.03.2012, 1 S 176/11 |
| Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch untauglich | 100 Prozent | § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB |
Die Belastung durch ein Trocknungsgerät kann erheblich sein. Die Quoten dieser Einzelfälle lassen sich nicht automatisch auf jede technische Trocknung übertragen.
Mit dem Mietminderungsrechner für Wasserschäden können Sie die Richtwerte auf Ihre Bruttowarmmiete und die Dauer der Beeinträchtigung anwenden. Das Ergebnis bietet eine Orientierung für Ihre weitere Vorgehensweise, die angemessene Quote bleibt vom Einzelfall abhängig.
Bei Schimmel kann die Gesundheit betroffen sein. Weitere Einzelheiten und Urteile finden Sie in unserem Artikel zu Schimmel und Mietminderung.
Die Berechnung erfolgt anhand von Miete, Quote und Dauer
Als Berechnungsgrundlage dient regelmäßig die Bruttowarmmiete. Dazu gehören die vereinbarte Grundmiete sowie die Vorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebs- und Heizkosten. Für eine überschlägige Orientierung können Miete, Quote und betroffene Tage miteinander ins Verhältnis gesetzt werden.
Besteht die Beeinträchtigung nur während eines Teils des Monats, wird der Betrag zeitanteilig berechnet. Bei zehn betroffenen Tagen in einem Monat mit 30 Tagen ergibt sich folgende Rechnung:
1.000 Euro × 20 Prozent × 10 ÷ 30 = 66,67 Euro
Beginnt der Schaden während des Monats oder endet die Beeinträchtigung nach dem Abbau der Trocknungsgeräte, sollten Sie die betroffenen Tage genau festhalten. Ändert sich die Belastung während der Sanierung, können unterschiedliche Quoten für einzelne Zeiträume angemessen sein. Ein vollständig unbenutzbares Schlafzimmer kann beispielsweise stärker ins Gewicht fallen als eine spätere Phase, in der nur noch kleinere Malerarbeiten stattfinden.
Entscheidend bleibt die tatsächliche Einschränkung. Anzahl und Laufzeit der Trocknungsgeräte, Lärm, Staub, Gerüche sowie die Nutzbarkeit der einzelnen Räume gehören deshalb in Ihr Schadenstagebuch.
Empfohlenes Vorgehen
Dokumentieren Sie alles
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, greifen Sie zum Smartphone. Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Winkeln, notieren Sie Datum und Uhrzeit und holen Sie sich nach Möglichkeit einen Zeugen. Ein Nachbar, der den Schaden gesehen hat, kann später eine wichtige Beobachtung bestätigen. Falls Sie ein Hygrometer haben, messen und dokumentieren Sie auch die Luftfeuchtigkeit.
Informieren Sie den Vermieter schriftlich
Ein Schadenprotokoll dokumentiert täglich, wie sich der Wasserschaden auf die Wohnung auswirkt.
Eine mündliche Beschwerde erschwert den späteren Nachweis. Schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie einen Brief mit Zustellungsnachweis. Beschreiben Sie konkret, was passiert ist, fügen Sie Fotos bei und verlangen Sie eine zügige Schadensaufnahme und Behebung. Welche Frist angemessen ist, hängt von der Dringlichkeit und dem Umfang des Schadens ab. Erwähnen Sie, dass Sie sich Ihre Rechte wegen der Beeinträchtigung der Wohnung vorbehalten.
Musterbrief für Mängelanzeige und Mietminderungs-Vorbehalt
Diesen Brief können Sie als Vorlage nutzen und an Ihre Situation anpassen. Wählen Sie eine Versandart, mit der Sie den Zugang nachweisen können.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]
An: [Name und Adresse des Vermieters]
Betreff: Mängelanzeige nach § 536c BGB und Vorbehalt der Mietminderung
nach § 536 BGB: Wasserschaden in der Wohnung [Adresse]
Sehr geehrte/r [Anrede Vermieter],
am [Datum] habe ich in meiner Mietwohnung folgenden Mangel festgestellt:
[Konkrete Beschreibung, zum Beispiel: "Im Schlafzimmer und Bad sind durch
einen Rohrbruch in der darüberliegenden Wohnung großflächige
Feuchtigkeitsschäden an Decke und Wand entstanden. Seit dem 15.09.2026
laufen Bautrockner in beiden Räumen, sodass die Räume nur eingeschränkt
nutzbar sind. Eine Dokumentation mit Fotos liegt diesem Schreiben bei."]
Ich fordere Sie hiermit nach § 536c BGB auf, unverzüglich die erforderliche
Schadensaufnahme und Mangelbeseitigung zu veranlassen. Bitte teilen Sie mir
bis zum [Datum] mit, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wann die Arbeiten
beginnen.
Bis zur vollständigen Mangelbeseitigung behalte ich mir nach § 536 BGB
eine Mietminderung in angemessener Höhe vor. Die Mietzahlungen erfolgen
ab sofort unter Vorbehalt. Eine endgültige Bezifferung der Minderung
behalte ich mir nach Beendigung der Sanierungsarbeiten vor.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens und
den geplanten Sanierungsablauf.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlagen: Fotos vom Schaden, Schadenprotokoll
Wichtige Hinweise zur Anwendung dieses Musters:
- Passen Sie die Beschreibung des Mangels exakt auf Ihre Situation an. Eine genaue Darstellung verbessert Ihre Beweisposition.
- Wählen Sie eine Versandart mit Zustellungsnachweis und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf.
- Beziffern Sie die Mietminderung erst, wenn Sie die Auswirkungen ausreichend dokumentiert haben. Lassen Sie die Höhe der Minderung bei Unsicherheit prüfen.
- Lassen Sie das Schreiben bei Unsicherheit vor dem Versand von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein prüfen.
Zahlen Sie zunächst unter Vorbehalt
Viele Mieter überweisen sofort einen geringeren Betrag. Das kann riskant sein, wenn die angesetzte Quote später als zu hoch bewertet wird. Eine vorsichtige Möglichkeit besteht darin, die volle Miete zunächst unter Vorbehalt zu zahlen. Verwenden Sie beispielsweise den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt wegen Wasserschaden vom [Datum]“. So können Sie eine Rückforderung prüfen lassen, ohne unmittelbar einen Mietrückstand entstehen zu lassen.
Der Vermieter muss dem Schadensumfang entsprechend reagieren
Für die Behebung eines Wasserschadens gibt es keine pauschale Frist, die in jedem Fall gilt. Die erforderliche Reaktionszeit richtet sich nach der Dringlichkeit. Bei laufendem Wasseraustritt, durchnässten Bauteilen oder drohenden Folgeschäden muss der Vermieter sehr schnell tätig werden. Eine erste Schadensaufnahme und die Sicherung der betroffenen Bereiche können innerhalb kurzer Zeit erforderlich sein.
Die vollständige Beseitigung des Mangels darf länger dauern, wenn technische Trocknung, Materialprüfungen und anschließende Wiederherstellungsarbeiten notwendig sind. Entscheidend ist, ob der Vermieter die erforderlichen Schritte ohne vermeidbare Verzögerungen organisiert. Lieferzeiten und notwendige Trocknungsphasen können den Abschluss verlängern, bloße Untätigkeit rechtfertigen keine Verzögerung.
Setzen Sie in Ihrer Mängelanzeige eine Frist für eine konkrete Reaktion, etwa für die Terminbestätigung zur Schadensaufnahme. Bei akuter Gefahr sollten Sie sofort telefonisch informieren und die Meldung anschließend schriftlich bestätigen. Bleibt der Vermieter untätig, dokumentieren Sie jeden Kontaktversuch sowie die weitere Entwicklung des Schadens.
Die BGH-Rechtsprechung unterscheidet nach Ursache und Gebäudestandard
Die Rechtsprechung zu Feuchtigkeit und Schimmel ist differenzierter, als viele Ratgeber es darstellen. Zwei Entscheidungen prägen die Praxis.
Wärmebrücken im Altbau nach den BGH-Urteilen vom 05.12.2018 (VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)
Diese Entscheidungen sind für Mieter mit Schimmel- oder Feuchtigkeitsproblemen besonders wichtig.
Für die Beweisführung bedeutet das: Sie müssen zunächst die konkrete Feuchtigkeit, den Schimmel oder eine andere Beeinträchtigung darlegen. Anschließend ist zu klären, aus welchem Verantwortungsbereich die Ursache stammt. Behauptet der Vermieter ein falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten, kann im Streitfall ein Sachverständigengutachten erforderlich werden.
Weitere wichtige Urteile
| Urteil | Kernaussage |
|---|---|
| BGH VIII ZR 67/18 vom 05.12.2018 | Mieter in Altbauten können keinen Neubaustandard erwarten. Wärmebrücken, die dem Baujahr entsprechen, sind kein Mangel. |
| BGH VIII ZR 182/06 vom 18.04.2007 | Laut BGH (VIII ZR 182/06) ist die fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat. |
| LG Landshut 15 S 339/23 vom 08.01.2025 | Zur Schimmelvermeidung schuldet der Mieter nur das nach der Verkehrssitte Übliche: in der Regel zweimal täglich rund zehn Minuten lüften und Feuchtespitzen nach Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen gesondert abführen, solange der Vermieter kein an die Nutzung angepasstes Lüftungskonzept vorgibt. Hat der Mieter den Mangel schuldhaft verursacht, entfällt die Pflicht des Vermieters zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands (redaktionelle Leitsätze, Bayern.Recht). |
Pflichten des Mieters nach § 536c BGB
§ 536c BGB verlangt, dass Sie einen während der Mietzeit auftretenden Mangel unverzüglich anzeigen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Bei einem Wasserschaden kann je nach Dringlichkeit eine sofortige Meldung erforderlich sein.
Wer die Anzeige unterlässt oder verzögert, riskiert mehrere Folgen:
- Der Vermieter kann den Mangel erst beheben, wenn er davon Kenntnis hat.
- Nach § 536c Absatz 2 BGB kann eine Schadensersatzpflicht entstehen, wenn sich der Schaden durch die unterbliebene Anzeige vergrößert.
- Ein Aufwendungsersatz nach § 536a Absatz 2 BGB setzt voraus, dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig war.
Auch bei der Minderungshöhe lohnt Vorsicht. Lassen Sie die Höhe prüfen, bevor Sie die Mietzahlung reduzieren. Summiert sich der Rückstand auf eine für § 543 BGB relevante Höhe, droht eine fristlose Kündigung. Der BGH hat dieses Risiko in der Entscheidung VIII ZR 138/11 vom 11.07.2012 bestätigt. Eine vorsichtige Quote oder eine Zahlung unter Vorbehalt kann dieses Risiko begrenzen.
Ausschlussgründe begrenzen das Minderungsrecht
Das Minderungsrecht gilt nicht grenzenlos. Nach § 536 BGB und der Rechtsprechung können insbesondere folgende Umstände relevant sein:
- Vom Mieter verursachter Schaden: Lassen Sie die Auswirkungen eines von Ihnen verursachten Schadens auf Ihre Rechte prüfen.
- Verspätete Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter unverzüglich über den Mangel.
- Kenntnis bei Vertragsschluss: War der Mangel bei Vertragsschluss bekannt, gelten die Einschränkungen des § 536b BGB.
Die Verantwortung hängt von der Ursache des Wasserschadens ab
Die Mietminderung ist nur ein Teil der rechtlichen Einordnung. Ebenso wichtig ist die Frage: Wer ist beim Wasserschaden in der Mietwohnung verantwortlich, Mieter oder Vermieter? Die Antwort hängt von der Schadensursache ab und kann Auswirkungen auf Reparaturpflichten und Versicherungsleistungen haben.
Bei Brandschäden gilt eine ähnliche Logik. Auch hier entstehen Fragen zur Haftung bei einem Brandschaden in der Mietwohnung. Selbst bei einem vom Mieter verursachten Brand kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Regressverzicht der Gebäudeversicherung relevant sein.
Ein eigenes Thema sind die Hotelkosten bei einem Brandschaden in der Mietwohnung, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird. Lassen Sie Ihre Ansprüche und mögliche Versicherungsleistungen für den konkreten Fall prüfen.
Sie sind Vermieter oder Eigentümer und müssen den Schaden beheben lassen? Dann sollten Sie zügig handeln. Eine verzögerte Trocknung erhöht zudem das Risiko von Folgeschäden an der Bausubstanz. Über Baulisten finden Sie kostenlos einen passenden Sanierungsbetrieb in Ihrer Region, der Schadensaufnahme, Trocknung und Wiederherstellung übernimmt. Schaden melden und Fachbetrieb finden
Die Schuldfrage erfordert eine klare Beweisführung
Bei Feuchtigkeit und Schimmel entsteht häufig Streit über das Heiz- und Lüftungsverhalten. Eine bloße Behauptung des Vermieters klärt die Ursache nicht. Zunächst müssen Sie den Mangel und die Beeinträchtigung nachvollziehbar dokumentieren. Anschließend ist zu prüfen, ob die Ursache aus dem Gebäude oder Ihrem Verantwortungsbereich stammt.
Wenn die Ursache unklar bleibt, kann ein unabhängiger Sachverständiger weiterhelfen. Ob Sie die Gutachterkosten vom Vermieter zurückverlangen können, hängt von den Umständen und der rechtlichen Grundlage des Einzelfalls ab. Beauftragen Sie deshalb bei hohen Kosten keine Untersuchung, ohne die Erstattungsfrage vorab zu klären.
Eskalationsstufen helfen bei einem untätigen Vermieter
Sie haben den Schaden gemeldet, eine angemessene Frist gesetzt und erhalten keine Reaktion? Nach Ablauf der Frist kommen mehrere Schritte in Betracht.
Eine Möglichkeit ist die Ersatzvornahme. Sie beauftragen selbst einen Fachbetrieb für die Sanierung und verlangen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen. Nach § 536a Absatz 2 BGB setzt dies voraus, dass der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder dass die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Der zweite Fall kann bei einem laufenden Wasserschaden relevant werden, wenn weiteres Zuwarten die Bausubstanz gefährden würde. Dokumentieren Sie sorgfältig, weshalb die Arbeiten keinen Aufschub duldeten.
Bei schwerwiegenden Mängeln kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Das ist vor allem relevant, wenn erhebliche gesundheitliche Risiken bestehen, etwa durch starken Schimmelbefall. Lassen Sie die Voraussetzungen vor einer Kündigung rechtlich prüfen.
Sie können außerdem auf Mängelbeseitigung klagen. Eine vollständige Dokumentation, Zustellungsnachweise und fachkundige Beratung verbessern Ihre Position.
Sabines Fall zeigt den Weg zur durchgesetzten Minderung
Zurück zu Sabine vom Anfang. Fälle wie ihren erleben viele Geschädigte nach einem Wasserschaden.
Ausgangslage: Nach einem Rohrbruch in der Wohnung über ihr stand sechs Wochen lang ein Trocknungsgerät in Sabines Wohnzimmer. Der Dauerlärm und die eingeschränkte Nutzung des größten Raums belasteten sie erheblich. Ihr Vermieter lehnte eine Mietminderung zunächst ab.
Ihr Weg in vier Schritten:
- Sie fotografierte den Schaden und das Trocknungsgerät täglich und führte ein Schadenstagebuch mit Datum, Gerätelaufzeit und konkreten Beeinträchtigungen.
- Sie verschickte eine schriftliche Mängelanzeige mit Zustellungsnachweis und ausdrücklichem Vorbehalt der Mietminderung nach § 536 BGB.
- Die Miete zahlte sie zunächst vollständig weiter, versehen mit dem Verwendungszweck „Zahlung unter Vorbehalt wegen Wasserschaden“.
- Nach Abschluss der Trocknung berechnete sie die Minderung für den dokumentierten Zeitraum und forderte den Betrag zurück.
Das Ergebnis: Sabines Kaltmiete lag bei 800 Euro. Für die sechs Wochen mit Trocknungsgerät im Wohnzimmer setzte sie 25 Prozent an. Bei einer Berechnung wäre die maßgebliche Grundlage für ihren Fall zu prüfen. Weil Sabine die Beeinträchtigung lückenlos dokumentiert und den Schaden schriftlich gemeldet hatte, konnte sie ihre Forderung nachvollziehbar begründen.
Ein Schadenstagebuch stärkt Ihre Position
Notieren Sie jeden Tag, wie sich der Schaden auf die Wohnung auswirkt: Läuft das Trocknungsgerät, wie lange ist es in Betrieb, welche Räume können Sie nutzen, wie stark sind Lärm und Gerüche? Halten Sie auch fest, wann Handwerker erscheinen und welche Arbeiten durchgeführt werden. Diese Details dokumentieren den Verlauf der Beeinträchtigung.
Werfen Sie beschädigte Gegenstände erst weg, nachdem der Schaden ausreichend dokumentiert und gegebenenfalls von der Versicherung begutachtet wurde. Das gilt für Möbel ebenso wie für durchfeuchtete Teppiche. Fotos, Rechnungen und eine Gegenstandsliste erleichtern den späteren Nachweis.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die genannten Urteile können sich auf Einzelfälle beziehen und sind nicht automatisch auf Ihre Situation übertragbar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren örtlichen Mieterverein.
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Relevante Rechtsprechung
Die Miete war nach § 536 Abs. 1 BGB zu 80 Prozent gemindert: Für die Trocknung mussten sämtliche Möbel von den Wänden des Einzimmer-Appartements abgerückt und zwei Trocknungsgeräte aufgestellt werden; mit dem Schimmelbefall war die Wohnung de facto kaum mehr nutzbar. Eine Minderung von 80 Prozent setzt nach dem Urteil eine sehr schwere Beeinträchtigung des Wohnens voraus.
💡 Extremfall, keine Regelquote für Trocknungsgeräte.
Nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch Schimmel, Feuchtigkeit und Bauarbeiten sowie die Lautstärke der Trocknungsgeräte hielt das Gericht eine Minderung von 80 Prozent für nicht unangemessen; das Bad war zeitweise nicht funktionsgemäß nutzbar, weil Duschen nicht möglich war.
💡 Kumulation mehrerer Mängel erhöht die Minderungsquote.
Der vermietende Eigentümer haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil oder Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; war die Beschaffenheit des Bauteils oder Geräts nicht ordnungsgemäß und zumindest mitursächlich, kann der Schaden auch dem Eigentümer zuzurechnen sein (Leitsatz).
Externe Quellen
Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:
- →Paragraph 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (gesetze-im-internet.de)
- →Paragraph 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmangel (gesetze-im-internet.de)
- →Paragraph 536a BGB, Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters (gesetze-im-internet.de)
- →Paragraph 536c BGB, Mängelanzeige durch den Mieter (gesetze-im-internet.de)
- →Paragraph 543 BGB, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de)
- →BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 271/17 (Wärmebrücken im Altbau)
- →BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 67/18 (Wärmebrücken in Altbauten)
- →LG Landshut, Endurteil vom 08.01.2025, Az. 15 S 339/23 (Lüftungspflicht des Mieters, Bayern.Recht)
- →LG Köln, Urteil vom 29.03.2012, Az. 1 S 176/11 (80 Prozent Minderung, Justiz NRW)
- →AG Köln, Urteil vom 25.10.2011, Az. 224 C 100/11 (80 Prozent Minderung, Justiz NRW)
- →Rechtsprechung im Internet, Portal des Bundes und der Länder
- →Deutscher Mieterbund, Informationen für Mieterinnen und Mieter
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