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Schimmel am Fenster: Kondenswasser richtig vermeiden

Schimmel am Fenster durch Kondenswasser bekämpfen. Richtiges Stoßlüften, Wandfeuchte messen, Sanierungskosten 300 bis 1.200 Euro, Vermieterpflicht bei Wärmebrücken klären.

Schimmelbildung am Fensterrahmen und an der Fensterlaibung durch Kondenswasser
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Kurz & Knapp

Schimmel am Fenster entsteht durch Kondenswasser, wenn warme Raumluft auf kalte Fensterflächen oder die Laibung trifft. Drei mal täglich Stoßlüften, Wandtemperaturen über 12 Grad halten und Möbel mit Abstand zur Wand stellen. Sanierungskosten meist 300 bis 1.200 Euro. Bei Wärmebrücken oder Bauschäden ist der Vermieter nach § 535 BGB zur Mängelbeseitigung verpflichtet, andernfalls trägt der Mieter Mitverantwortung.

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Schimmel: Erkennen, Beseitigen, Mietminderung

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Sandra Becker steht morgens im Schlafzimmer ihrer Eigentumswohnung und wischt zum dritten Mal in dieser Woche das Wasser vom Fensterrahmen. Was als kleine Wasserlache erschien, hat sich an der Fensterlaibung zu einer dunklen Verfärbung entwickelt. In der Ecke unter dem Fenster wächst seit Wochen ein zunehmend größer werdender schwärzlicher Fleck. Sie hatte das Phänomen lange als normales Schwitzen der Fenster im Winter abgetan, doch jetzt steht sie vor einem Schimmelproblem, das sie hätte verhindern können.

Schimmel am Fenster ist eine der häufigsten Erscheinungen in deutschen Wohnungen. Im Gegensatz zu tiefer in der Bausubstanz sitzendem Schimmel ist diese Form vergleichsweise gut behandelbar, sofern die Ursache, das Kondenswasser, nachhaltig beseitigt wird. Wer das Phänomen versteht, kann mit einfachen Verhaltensänderungen meist innerhalb weniger Wochen die Bedingungen für Neubefall verhindern.

Wie Kondenswasser entsteht und Schimmel füttert

Die Physik dahinter ist einfach. Warme Luft kann mehr Wasserdampf binden als kalte Luft. Bei 20 Grad Raumtemperatur trägt die Luft pro Kubikmeter etwa 17 Gramm Wasserdampf, bei 10 Grad nur noch 9 Gramm. Trifft warme, feuchte Innenluft auf eine kalte Fläche, kühlt sie schlagartig ab. Sobald die Temperatur unter den sogenannten Taupunkt fällt, gibt die Luft den überschüssigen Wasserdampf als flüssiges Wasser ab. Dieses sammelt sich auf der kalten Oberfläche.

Drei Fenster in unterschiedlichen Lueftungsstellungen mit Luftstrom-Pfeilen

Bei Fenstern liegt die Innenoberfläche je nach Verglasung und Außentemperatur deutlich unter der Raumtemperatur. Eine Einfachverglasung kann bei minus 10 Grad Außentemperatur auf 1 bis 3 Grad innen abkühlen. Eine Doppelverglasung kommt auf 5 bis 9 Grad, eine moderne Dreifachverglasung auf 14 bis 17 Grad. Je tiefer die Innenoberfläche fällt, desto eher liegt sie unter dem Taupunkt und desto mehr Kondenswasser bildet sich.

Schimmelpilze brauchen für ihr Wachstum Materialfeuchte über 70 Prozent und eine Sporen liefernde Umgebung, die in jedem Wohnraum gegeben ist. Sobald sich das Kondenswasser nicht schnell genug verdunstet, weil etwa Möbel den Bereich abdecken oder die Lüftung unzureichend ist, sind die Bedingungen für Schimmelwachstum geschaffen. Innerhalb von 5 bis 14 Tagen kann sich sichtbarer Befall bilden.

VerglasungstypInnenoberfläche bei -10 Grad außenKondensationsrisiko
Einfachverglasung1-3 GradSehr hoch
Doppelverglasung Standard5-9 GradHoch
Doppelverglasung mit Wärmeschutz8-12 GradMittel
Dreifachverglasung modern14-17 GradGering
Passivhaus-Fenster17-19 GradSehr gering

Die Schwachstelle Fensterlaibung

Nicht nur das Glas selbst kann zu kalt sein, oft ist die Wand neben dem Fenster, die sogenannte Laibung, das eigentliche Problem. In vielen Häusern aus den 1960er bis 1980er Jahren wurde an dieser Stelle nicht ausreichend gedämmt. Die Wand neben dem Fensterrahmen wird zur Wärmebrücke, also zu einer Stelle, an der Wärme schneller nach außen entweicht als im Rest der Wand. Dort fällt die Oberflächentemperatur tief genug, um Kondensation auszulösen.

Erkennbar ist die Wärmebrücke daran, dass sich der Schimmel nicht auf dem Fensterrahmen selbst zeigt, sondern auf der Wand seitlich oder oberhalb des Fensters. Auch der Rollladenkasten ist häufig eine Schwachstelle: Wenn er nicht gedämmt ist, sondern nur eine dünne Holzplatte vor einer kalten Außenwandöffnung darstellt, fließt dort Wärme massiv nach außen.

Bei Mietwohnungen ist diese Frage juristisch wichtig. Liegt eine Wärmebrücke vor, hat der Vermieter nach § 535 BGB die Pflicht, den Mangel zu beseitigen. Eine reine Verhaltensänderung des Mieters reicht oft nicht aus, weil keine zumutbare Lüftungsstrategie eine bauliche Schwäche kompensieren kann. Im Streitfall hilft ein unabhängiges Gutachten zur Klärung. Mehr zum Mietrecht bei Schimmel finden Sie im Artikel zu Schimmel und Mietminderung.

Die richtige Lüftungsstrategie im Detail

Korrektes Lüften ist die wichtigste Maßnahme gegen Kondenswasser am Fenster. Drei mal täglich Stoßlüften ist die Empfehlung des Umweltbundesamts und vieler Bausachverständiger. Stoßlüften bedeutet: Fenster vollständig öffnen, am besten in mehreren Räumen gleichzeitig für Querlüftung, und das für 5 bis 10 Minuten am Stück.

Im Winter reichen oft schon 3 bis 5 Minuten, weil die kalte Außenluft sehr trocken ist und schnell viel Feuchtigkeit aus dem Raum aufnimmt. Im Sommer kann etwas länger nötig sein, weil der Feuchteunterschied zwischen innen und außen geringer ist. Wichtig ist die Heizung während des Lüftens herunterzuregeln, damit nicht unnötig Energie verschwendet wird, und sie nach dem Schließen sofort wieder hochzustellen.

Gekippte Fenster über lange Zeiträume sind kontraproduktiv. Sie kühlen die Wandflächen rund um das Fenster massiv aus, ohne ausreichend Luft auszutauschen. Die Folge ist eine zusätzliche Wärmebrücke und im schlimmsten Fall mehr statt weniger Schimmel. Wer im Winter dauerhaft kippt, verbraucht außerdem deutlich mehr Heizenergie als bei kurzem Stoßlüften.

Besondere Lüftung ist nach feuchteproduzierenden Aktivitäten nötig. Nach dem Duschen sollte das Bad sofort gelüftet werden, idealerweise mit Querlüftung, bis die Beschlag von Spiegel und Fliesen verschwunden ist. Nach dem Kochen sollte die Küche gelüftet werden, besonders bei Schmoren oder Pasta-Wasser. Wäschetrocknen in der Wohnung sollte vermieden werden, sonst gibt jeder gewaschene Pullover 1 bis 2 Liter Wasser an die Raumluft ab.

Sanierung des Befalls Schritt für Schritt

Bei kleinem Befall am Fensterrahmen oder in der Laibung können Sie selbst tätig werden. Die Schritte: Schutzausrüstung anlegen, also FFP3-Maske, Brille, Handschuhe. Befallene Stelle mit alkoholbasiertem Mittel abwischen, etwa 70-prozentigem Ethanol. Mehrfach wischen mit frischen Tüchern, damit Sporen nicht in den Raum gelangen. Anschließend die Stelle vollständig trocknen lassen, wenn nötig mit einem Heißluftfön auf niedriger Stufe.

Bei größerem Befall oder wiederholtem Auftreten an derselben Stelle sollte eine Fachfirma die Sanierung übernehmen. Diese arbeitet zunächst mit der Ursachenanalyse: Feuchtemessung der Wand, Thermografie zur Identifikation von Wärmebrücken, gegebenenfalls Putzanalyse. Daran orientieren sich die Maßnahmen.

Standardvorgehen ist das Entfernen des befallenen Putzes, die Trocknung des Mauerwerks, die Desinfektion und der Aufbau eines neuen Putzes. Bei Wärmebrücken kommt oft eine Innendämmung mit kapillaraktiven Materialien wie Kalziumsilikat-Platten dazu. Diese Spezialdämmung leitet Feuchtigkeit so durch das Material, dass sich keine Kondensation an der Innenoberfläche bilden kann.

Die Kosten für eine fachgerechte Sanierung liegen je nach Schadensumfang bei 300 bis 1.200 Euro pro Fensterbereich. Kommt eine Innendämmung dazu, addieren sich 500 bis 1.500 Euro. Bei umfassenden Bauschäden mit Sanierung mehrerer Fenster und nötigen Nachbehandlungen können die Gesamtkosten deutlich höher ausfallen. Mehr zur Erkennung und Bewertung von Schimmel finden Sie im Beitrag Schimmel erkennen und Gesundheit.

Mietrechtliche Schritte bei Vermieterhaftung

Mieter haben bei nachgewiesener Wärmebrücke oder anderen baulichen Mängeln einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Der erste Schritt ist die schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, am besten per Einschreiben mit Rückschein, mit Foto-Dokumentation und einer angemessenen Frist von 14 bis 30 Tagen.

Reagiert der Vermieter nicht oder bestreitet die Verursachung, kann ein unabhängiger Sachverständiger die Ursache klären. Diese Kosten muss zunächst der Mieter tragen, kann sie aber bei nachgewiesener Vermieterhaftung später zurückfordern. Mietminderung ist während der Beeinträchtigung möglich, die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß: 5 bis 15 Prozent bei kleinem Befall in einem Raum, 20 bis 30 Prozent bei größerem Befall im Schlafzimmer mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Bei Eigentümern entfällt die Mietrechts-Frage, dafür stellt sich die Versicherungsfrage. Schimmel durch dauerhafte Kondensation gilt versicherungsrechtlich meist als Instandhaltungsproblem und ist nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Schäden durch akute Wassereinbrüche, etwa undichte Fenster mit eindringendem Niederschlagswasser, können dagegen versichert sein. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Schimmel und Versicherungsleistungen.

Dauerhafte Vorbeugung im Alltag

Nach erfolgreicher Sanierung gilt es, das Problem fernzuhalten. Ein Hygrometer im Wohn- oder Schlafzimmer ist die einfachste Investition. Zwei mal täglich werden die Werte kontrolliert, dauerhaft über 60 Prozent gehören sofort gelüftet. Bei Werten unter 40 Prozent ist die Luft zu trocken, was vor allem für die Atemwege im Winter problematisch sein kann.

Möbel an Außenwänden brauchen mindestens 5, besser 10 Zentimeter Abstand zur Wand. Vorhänge sollten nicht direkt über dem Heizkörper hängen, weil sie sonst die warme Luft abhalten und die Wandtemperatur hinter dem Vorhang absenken. Im Winter ist die Faustregel: Wandfläche 12 Grad oder mehr, Raumtemperatur 18 Grad oder mehr.

Bei strukturellen Problemen wie nicht behebbaren Wärmebrücken kann ein elektrischer Luftentfeuchter eine pragmatische Lösung sein. Diese Geräte ziehen 8 bis 25 Liter Wasser pro Tag aus der Luft und senken die relative Feuchte deutlich. Stromkosten von 20 bis 60 Euro pro Monat im Dauerbetrieb sind dabei einzukalkulieren, deutlich weniger als die Kosten erneuter Sanierung.

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Hinweis: Bei gesundheitlichen Beschwerden durch Schimmel suchen Sie bitte einen Arzt auf. Die genannten Kostenangaben sind Richtwerte und können je nach Region, Hausgröße und Schadensausmaß abweichen. Bei strittigen Mietverhältnissen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.

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