Wasserschaden Firma finden: welcher Betrieb macht was
Notdienst, Leckortung, Trocknung, Wiederaufbau: bei einem Wasserschaden sind schnell mehrere Gewerke im Spiel. Hier steht, welcher Betrieb welche Aufgabe übernimmt, woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen und wer am Ende die Rechnung zahlt. Rechts prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl die Verfügbarkeit.
- Abdeckung
- 52 Städte
- Vermittlung
- 1 zu 1
- Anfrage
- kostenlos
Verfügbarkeit prüfen
Postleitzahl und kurze Beschreibung genügen. Bei einem Treffer erhält genau ein Betrieb Ihre Anfrage.
Bei einem Wasserschaden arbeiten meist mehrere Gewerke zusammen: Notdienst, Leckortung, Sanitärbetrieb, Trocknung und die Endgewerke. Viele Sanierungsbetriebe decken davon den größten Teil selbst ab. Wichtig sind ein schriftliches Angebot, ein Feuchtemessprotokoll und eine klare Absprache, wer mit der Versicherung abrechnet.
Welche Firmen bei einem Wasserschaden im Spiel sind
Ein Wasserschaden ist selten die Sache eines einzigen Handwerks. Die folgende Übersicht zeigt, wer wofür zuständig ist und ab wann Sie den jeweiligen Betrieb brauchen.
| Betriebsart | Aufgabe | Wann nötig |
|---|---|---|
| Notdienst für Wasserschäden | Wasser abstellen, absaugen, Strom sichern, provisorische Abdichtung | Bei stehendem Wasser, nachts, am Wochenende oder wenn Wasser noch nachläuft |
| Leckortungsdienst | Zerstörungsfreie Ortung mit Wärmebild, Feuchtemessung, Endoskop und Korrelation | Wenn Feuchtigkeit sichtbar ist, die Quelle aber unklar bleibt |
| Sanitär- oder Heizungsbetrieb | Reparatur der Ursache: Rohrbruch, undichter Anschluss, defekte Armatur | Sobald die Leckstelle gefunden ist |
| Sanierungs- und Bautrocknungsbetrieb | Rückbau nasser Schichten, technische Trocknung, Messprotokoll, Wiederaufbau | Bei jedem Schaden, der über eine oberflächlich feuchte Wand hinausgeht |
| Sachverständiger für Feuchteschäden | Ursachenermittlung, Bewertung des Schadensumfangs, schriftliches Gutachten | Bei Streit mit Versicherung, Vermieter oder Nachbarn |
| Maler, Trockenbauer, Bodenleger | Putz, Trockenbau, Estrichbelag, Anstrich | Nach der Freigabemessung, als letzter Schritt |
In der Praxis bündeln viele Sanierungsbetriebe mehrere dieser Rollen. Sie orten die Leckage, bauen nasse Schichten zurück, stellen die Trocknungsgeräte auf, führen das Messprotokoll und koordinieren anschließend Maler und Bodenleger. Für Sie hat das den Vorteil, dass es einen Ansprechpartner und eine durchgehende Dokumentation für die Versicherung gibt. Wie die Trocknung im Einzelnen abläuft und wie lange sie dauert, steht auf unserer Seite zurTrocknung nach einem Wasserschaden.
Getrennt vergeben wird meist die Reparatur der Ursache, weil dafür ein Sanitär- oder Heizungsbetrieb zuständig ist, und das Gutachten, weil ein Sachverständiger unabhängig bleiben muss, wenn er im Streitfall etwas wert sein soll.
In fünf Schritten zum passenden Betrieb
Die Reihenfolge zahlt sich aus: wer erst meldet und dann beauftragt, hat später keine Diskussion über die Kostenübernahme.
- 1
Ursache stoppen und Schaden melden
Haupthahn schließen, Fotos machen, Versicherung informieren und die Schadennummer notieren. Erst danach beauftragen Sie einen Betrieb.
- 2
Klären, welche Gewerke Sie brauchen
Ist die Leckstelle bekannt oder muss sie geortet werden? Ist nur die Wand feucht oder auch der Estrich? Danach entscheidet sich, ob ein Betrieb reicht oder mehrere nötig sind.
- 3
Verfügbarkeit in Ihrer Region prüfen
Über Postleitzahl und Schadensart lässt sich prüfen, welcher Betrieb Ihr Gebiet tatsächlich abdeckt. Das spart die Runde an Telefonaten mit Firmen, die ohnehin nicht anfahren.
- 4
Angebot und Ablauf schriftlich bestätigen lassen
Leistungsumfang, Preise, geplante Dauer und die Frage, wer mit der Versicherung abrechnet, gehören vor Arbeitsbeginn geklärt.
- 5
Arbeit begleiten und Freigabe einfordern
Messprotokoll und Freigabemessung schriftlich verlangen, bevor Boden und Putz geschlossen werden. Das ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und späteren Käufern oder Mietern.
Woran Sie einen seriösen Wasserschaden-Betrieb erkennen
Acht Punkte, die sich in wenigen Minuten klären lassen, bevor jemand die erste Bohrung setzt.
Schriftliches Angebot vor Arbeitsbeginn
Positionen, Mengen und Einzelpreise gehören auf Papier oder in eine E-Mail. Bei einem echten Notfall reicht zunächst eine Kostenobergrenze für die Erstsicherung, die schriftliche Bestätigung folgt am nächsten Werktag.
Eigene Messtechnik und Messprotokoll
Ein Betrieb, der Feuchtigkeit ohne Messgerät beurteilt, arbeitet auf Verdacht. Fragen Sie nach, mit welchen Geräten gemessen wird und ob Sie ein Protokoll mit Datum und Messwerten bekommen.
Erreichbarkeit und feste Ansprechperson
Sie brauchen einen Namen und eine Nummer, unter der jemand rangeht, solange die Geräte laufen. Reine Vermittlungshotlines ohne benannten Betrieb sind ein schlechtes Zeichen.
Firmensitz, Handwerksrolle und Haftpflicht
Vollständige Rechnungsanschrift, Handelsregister- oder Handwerksrollen-Eintrag und eine Betriebshaftpflicht sind Mindeststandard. Alles davon lässt sich vorab erfragen.
Erfahrung mit Versicherungsabrechnung
Ein eingespielter Betrieb kennt die üblichen Positionen der Versicherer, meldet Umfang und Dauer vorab an und kürzt Ihnen damit die Diskussion bei der Regulierung.
Abtretungserklärung nur bewusst unterschreiben
Mit einer Abtretung rechnet der Betrieb direkt mit dem Versicherer ab. Das ist bequem und üblich. Lesen Sie trotzdem, was Sie unterschreiben: Sie bleiben Vertragspartner und haften für den Teil, den die Versicherung nicht übernimmt.
Keine Vorkasse in bar
Anzahlungen auf Rechnung sind bei größeren Aufträgen üblich. Bargeld ohne Beleg und ohne Angebot ist es nicht.
Freigabemessung am Ende
Lassen Sie sich bestätigen, dass der Aufbau trocken ist, bevor Boden und Putz geschlossen werden. Bei Estrich ist die CM-Messung der übliche Nachweis.
Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen
- !Der Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten genannt.
- !Es wird Druck aufgebaut, sofort zu unterschreiben, weil das Angebot angeblich nur heute gilt.
- !Die Firma nennt keine vollständige Rechnungsanschrift oder ist unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar.
- !Es gibt kein Messprotokoll und keine Freigabemessung, die Geräte werden nach Kalender abgebaut.
- !Die Abtretungserklärung wird zusammen mit einem Blankoauftrag vorgelegt.
- !Barzahlung wird verlangt, eine Rechnung erst später oder gar nicht gestellt.
Ein Betrieb, der unter Zeitdruck arbeitet, ist normal. Ein Betrieb, der Zeitdruck als Verkaufsargument einsetzt, ist es nicht.
Was die Firma kostet und wer die Rechnung zahlt
Hier steht die Einordnung, die vollständigen Preistabellen nach Schadensgröße stehen auf den Kostenseiten.
Preisangaben sind Richtwerte und können je nach Region, Uhrzeit und Anbieter abweichen.
Welche Versicherung wofür einsteht
Wohngebäudeversicherung
Deckt: Bausubstanz und fest Verbautes: Estrich, Mauerwerk, Putz, Leitungen, fest verlegte Böden. Dazu Leckortung, Trocknung, Gerätemiete und Stromkosten.
Bedingung: Bei Leitungswasserschäden. Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden (§ 30 VVG).
Hausratversicherung
Deckt: Bewegliches Eigentum: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche.
Bedingung: Eigener Vertrag, eigene Schadenmeldung. Gegenstände vor der Entsorgung fotografieren.
Privathaftpflicht des Verursachers
Deckt: Schäden in fremden Wohnungen, etwa wenn Wasser aus Ihrer Wohnung nach unten läuft.
Bedingung: Nur bei zurechenbarer Verursachung. Die Haftpflicht des Verursachers meldet den Fall.
Rechnungsempfänger sind zunächst Sie, weil Sie den Betrieb beauftragen. Viele Firmen rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit dem Versicherer ab. Das nimmt Ihnen Arbeit ab und verschiebt die Verantwortung trotzdem nicht: für den Teil, den die Versicherung nicht übernimmt, bleiben Sie in der Pflicht. Lassen Sie sich deshalb den zugesagten Leistungsumfang schriftlich geben, bevor die Arbeiten beginnen.
Wasserschaden Firma in der Nähe: so läuft die Prüfung
Eine Suche nach dem nächstgelegenen Betrieb bringt wenig, wenn dieser Betrieb Ihr Gebiet gar nicht anfährt oder gerade ausgelastet ist. Wir prüfen deshalb die tatsächliche Abdeckung.
Anfrage stellen
Postleitzahl, Schadensart und eine kurze Beschreibung. Das dauert weniger als eine Minute und kostet Sie nichts.
Abgleich mit den Partnergebieten
Wir prüfen, welcher Betrieb Ihr Postleitzahlengebiet bestätigt hat und aufnahmefähig ist.
Ein Betrieb meldet sich
Ihre Anfrage geht exklusiv an genau einen Betrieb. Es gilt ein Erstkontakt-Anspruch innerhalb von 60 Minuten ab Annahme der Vermittlung.
Findet sich in Ihrem Gebiet aktuell kein passender Betrieb, sagen wir Ihnen das. Ihre Daten gehen dann an niemanden weiter. Bezahlt wird auf unserer Seite nur vom Sanierungsbetrieb und nur bei einer erfolgreichen Vermittlung. Für Geschädigte ist die Anfrage kostenlos.
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Häufige Fragen zur Wasserschaden-Firma
Welche Firma braucht man bei einem Wasserschaden?
Wie finde ich eine Wasserschaden-Firma in meiner Nähe?
Was kostet eine Firma bei einem Wasserschaden?
Muss ich die Firma selbst bezahlen oder zahlt die Versicherung direkt?
Darf die Versicherung mir eine bestimmte Firma vorschreiben?
Wie schnell sollte eine Firma vor Ort sein?
Was gehört in ein gutes Angebot?
Ich bin Mieter. Wer beauftragt die Firma?
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Wer hinter Baulisten steht und wie Betriebe geprüft werden.
Quellen
- § 30 VVG, Anzeige des Versicherungsfalles
- § 82 VVG, Abwendung und Minderung des Schadens
- § 536c BGB, Anzeigepflicht des Mieters
- § 536a BGB, Schadensersatz und Aufwendungsersatz des Mieters
- GDV, Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Versicherungsleistungen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Alle Kostenangaben sind Richtwerte.
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