Betrieb in Ihrer Region

Wasserschaden Firma finden: welcher Betrieb macht was

Notdienst, Leckortung, Trocknung, Wiederaufbau: bei einem Wasserschaden sind schnell mehrere Gewerke im Spiel. Hier steht, welcher Betrieb welche Aufgabe übernimmt, woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen und wer am Ende die Rechnung zahlt. Rechts prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl die Verfügbarkeit.

Abdeckung
52 Städte
Vermittlung
1 zu 1
Anfrage
kostenlos
0 € für Sie
Kostenfrei für Geschädigte
Nach Annahme
Direkter Kontakt durch den Betrieb
1 zu 1
Exklusiv-Vermittlung
Deutschlandweit
Verfügbarkeitsprüfung per PLZ

Verfügbarkeit prüfen

Postleitzahl und kurze Beschreibung genügen. Bei einem Treffer erhält genau ein Betrieb Ihre Anfrage.

Kostenloses Angebot

Unverbindlich & in 60 Sekunden erledigt.

Schritt 1 von 2: Schadensdaten

Kostenlos & unverbindlich · Keine Kontaktdaten im ersten Schritt

Geprüft
SSL-Sicher
Versicherungskonform
i
Kurz & Knapp

Bei einem Wasserschaden arbeiten meist mehrere Gewerke zusammen: Notdienst, Leckortung, Sanitärbetrieb, Trocknung und die Endgewerke. Viele Sanierungsbetriebe decken davon den größten Teil selbst ab. Wichtig sind ein schriftliches Angebot, ein Feuchtemessprotokoll und eine klare Absprache, wer mit der Versicherung abrechnet.

Welche Firmen bei einem Wasserschaden im Spiel sind

Ein Wasserschaden ist selten die Sache eines einzigen Handwerks. Die folgende Übersicht zeigt, wer wofür zuständig ist und ab wann Sie den jeweiligen Betrieb brauchen.

BetriebsartAufgabeWann nötig
Notdienst für WasserschädenWasser abstellen, absaugen, Strom sichern, provisorische AbdichtungBei stehendem Wasser, nachts, am Wochenende oder wenn Wasser noch nachläuft
LeckortungsdienstZerstörungsfreie Ortung mit Wärmebild, Feuchtemessung, Endoskop und KorrelationWenn Feuchtigkeit sichtbar ist, die Quelle aber unklar bleibt
Sanitär- oder HeizungsbetriebReparatur der Ursache: Rohrbruch, undichter Anschluss, defekte ArmaturSobald die Leckstelle gefunden ist
Sanierungs- und BautrocknungsbetriebRückbau nasser Schichten, technische Trocknung, Messprotokoll, WiederaufbauBei jedem Schaden, der über eine oberflächlich feuchte Wand hinausgeht
Sachverständiger für FeuchteschädenUrsachenermittlung, Bewertung des Schadensumfangs, schriftliches GutachtenBei Streit mit Versicherung, Vermieter oder Nachbarn
Maler, Trockenbauer, BodenlegerPutz, Trockenbau, Estrichbelag, AnstrichNach der Freigabemessung, als letzter Schritt

In der Praxis bündeln viele Sanierungsbetriebe mehrere dieser Rollen. Sie orten die Leckage, bauen nasse Schichten zurück, stellen die Trocknungsgeräte auf, führen das Messprotokoll und koordinieren anschließend Maler und Bodenleger. Für Sie hat das den Vorteil, dass es einen Ansprechpartner und eine durchgehende Dokumentation für die Versicherung gibt. Wie die Trocknung im Einzelnen abläuft und wie lange sie dauert, steht auf unserer Seite zurTrocknung nach einem Wasserschaden.

Getrennt vergeben wird meist die Reparatur der Ursache, weil dafür ein Sanitär- oder Heizungsbetrieb zuständig ist, und das Gutachten, weil ein Sachverständiger unabhängig bleiben muss, wenn er im Streitfall etwas wert sein soll.

In fünf Schritten zum passenden Betrieb

Die Reihenfolge zahlt sich aus: wer erst meldet und dann beauftragt, hat später keine Diskussion über die Kostenübernahme.

  1. 1

    Ursache stoppen und Schaden melden

    Haupthahn schließen, Fotos machen, Versicherung informieren und die Schadennummer notieren. Erst danach beauftragen Sie einen Betrieb.

  2. 2

    Klären, welche Gewerke Sie brauchen

    Ist die Leckstelle bekannt oder muss sie geortet werden? Ist nur die Wand feucht oder auch der Estrich? Danach entscheidet sich, ob ein Betrieb reicht oder mehrere nötig sind.

  3. 3

    Verfügbarkeit in Ihrer Region prüfen

    Über Postleitzahl und Schadensart lässt sich prüfen, welcher Betrieb Ihr Gebiet tatsächlich abdeckt. Das spart die Runde an Telefonaten mit Firmen, die ohnehin nicht anfahren.

  4. 4

    Angebot und Ablauf schriftlich bestätigen lassen

    Leistungsumfang, Preise, geplante Dauer und die Frage, wer mit der Versicherung abrechnet, gehören vor Arbeitsbeginn geklärt.

  5. 5

    Arbeit begleiten und Freigabe einfordern

    Messprotokoll und Freigabemessung schriftlich verlangen, bevor Boden und Putz geschlossen werden. Das ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und späteren Käufern oder Mietern.

Woran Sie einen seriösen Wasserschaden-Betrieb erkennen

Acht Punkte, die sich in wenigen Minuten klären lassen, bevor jemand die erste Bohrung setzt.

Schriftliches Angebot vor Arbeitsbeginn

Positionen, Mengen und Einzelpreise gehören auf Papier oder in eine E-Mail. Bei einem echten Notfall reicht zunächst eine Kostenobergrenze für die Erstsicherung, die schriftliche Bestätigung folgt am nächsten Werktag.

Eigene Messtechnik und Messprotokoll

Ein Betrieb, der Feuchtigkeit ohne Messgerät beurteilt, arbeitet auf Verdacht. Fragen Sie nach, mit welchen Geräten gemessen wird und ob Sie ein Protokoll mit Datum und Messwerten bekommen.

Erreichbarkeit und feste Ansprechperson

Sie brauchen einen Namen und eine Nummer, unter der jemand rangeht, solange die Geräte laufen. Reine Vermittlungshotlines ohne benannten Betrieb sind ein schlechtes Zeichen.

Firmensitz, Handwerksrolle und Haftpflicht

Vollständige Rechnungsanschrift, Handelsregister- oder Handwerksrollen-Eintrag und eine Betriebshaftpflicht sind Mindeststandard. Alles davon lässt sich vorab erfragen.

Erfahrung mit Versicherungsabrechnung

Ein eingespielter Betrieb kennt die üblichen Positionen der Versicherer, meldet Umfang und Dauer vorab an und kürzt Ihnen damit die Diskussion bei der Regulierung.

Abtretungserklärung nur bewusst unterschreiben

Mit einer Abtretung rechnet der Betrieb direkt mit dem Versicherer ab. Das ist bequem und üblich. Lesen Sie trotzdem, was Sie unterschreiben: Sie bleiben Vertragspartner und haften für den Teil, den die Versicherung nicht übernimmt.

Keine Vorkasse in bar

Anzahlungen auf Rechnung sind bei größeren Aufträgen üblich. Bargeld ohne Beleg und ohne Angebot ist es nicht.

Freigabemessung am Ende

Lassen Sie sich bestätigen, dass der Aufbau trocken ist, bevor Boden und Putz geschlossen werden. Bei Estrich ist die CM-Messung der übliche Nachweis.

Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen

  • !Der Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten genannt.
  • !Es wird Druck aufgebaut, sofort zu unterschreiben, weil das Angebot angeblich nur heute gilt.
  • !Die Firma nennt keine vollständige Rechnungsanschrift oder ist unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar.
  • !Es gibt kein Messprotokoll und keine Freigabemessung, die Geräte werden nach Kalender abgebaut.
  • !Die Abtretungserklärung wird zusammen mit einem Blankoauftrag vorgelegt.
  • !Barzahlung wird verlangt, eine Rechnung erst später oder gar nicht gestellt.

Ein Betrieb, der unter Zeitdruck arbeitet, ist normal. Ein Betrieb, der Zeitdruck als Verkaufsargument einsetzt, ist es nicht.

Was die Firma kostet und wer die Rechnung zahlt

Hier steht die Einordnung, die vollständigen Preistabellen nach Schadensgröße stehen auf den Kostenseiten.

Preisangaben sind Richtwerte und können je nach Region, Uhrzeit und Anbieter abweichen.

Welche Versicherung wofür einsteht

Wohngebäudeversicherung

Deckt: Bausubstanz und fest Verbautes: Estrich, Mauerwerk, Putz, Leitungen, fest verlegte Böden. Dazu Leckortung, Trocknung, Gerätemiete und Stromkosten.

Bedingung: Bei Leitungswasserschäden. Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden (§ 30 VVG).

Hausratversicherung

Deckt: Bewegliches Eigentum: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche.

Bedingung: Eigener Vertrag, eigene Schadenmeldung. Gegenstände vor der Entsorgung fotografieren.

Privathaftpflicht des Verursachers

Deckt: Schäden in fremden Wohnungen, etwa wenn Wasser aus Ihrer Wohnung nach unten läuft.

Bedingung: Nur bei zurechenbarer Verursachung. Die Haftpflicht des Verursachers meldet den Fall.

Rechnungsempfänger sind zunächst Sie, weil Sie den Betrieb beauftragen. Viele Firmen rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit dem Versicherer ab. Das nimmt Ihnen Arbeit ab und verschiebt die Verantwortung trotzdem nicht: für den Teil, den die Versicherung nicht übernimmt, bleiben Sie in der Pflicht. Lassen Sie sich deshalb den zugesagten Leistungsumfang schriftlich geben, bevor die Arbeiten beginnen.

Wasserschaden Firma in der Nähe: so läuft die Prüfung

Eine Suche nach dem nächstgelegenen Betrieb bringt wenig, wenn dieser Betrieb Ihr Gebiet gar nicht anfährt oder gerade ausgelastet ist. Wir prüfen deshalb die tatsächliche Abdeckung.

1

Anfrage stellen

Postleitzahl, Schadensart und eine kurze Beschreibung. Das dauert weniger als eine Minute und kostet Sie nichts.

2

Abgleich mit den Partnergebieten

Wir prüfen, welcher Betrieb Ihr Postleitzahlengebiet bestätigt hat und aufnahmefähig ist.

3

Ein Betrieb meldet sich

Ihre Anfrage geht exklusiv an genau einen Betrieb. Es gilt ein Erstkontakt-Anspruch innerhalb von 60 Minuten ab Annahme der Vermittlung.

Findet sich in Ihrem Gebiet aktuell kein passender Betrieb, sagen wir Ihnen das. Ihre Daten gehen dann an niemanden weiter. Bezahlt wird auf unserer Seite nur vom Sanierungsbetrieb und nur bei einer erfolgreichen Vermittlung. Für Geschädigte ist die Anfrage kostenlos.

Seiten für Ihre Stadt

Häufige Fragen zur Wasserschaden-Firma

Welche Firma braucht man bei einem Wasserschaden?

In den meisten Fällen einen Sanierungs- oder Bautrocknungsbetrieb. Er übernimmt Rückbau, technische Trocknung, Messprotokoll und häufig auch den Wiederaufbau. Ist die Leckstelle unbekannt, kommt eine Leckortung dazu, für die Reparatur der Ursache ein Sanitär- oder Heizungsbetrieb. Viele Sanierungsbetriebe bündeln diese Schritte und koordinieren die restlichen Gewerke.

Wie finde ich eine Wasserschaden-Firma in meiner Nähe?

Entscheidend ist, ob ein Betrieb Ihr Postleitzahlengebiet wirklich anfährt und aktuell Kapazität hat. Über das Formular auf dieser Seite geben Sie Postleitzahl und Schadensart an. Wir gleichen die Angaben mit den bestätigten Partnergebieten ab und leiten die Anfrage bei einem Treffer an genau einen Betrieb weiter. Für Sie ist das kostenlos.

Was kostet eine Firma bei einem Wasserschaden?

Als Richtwert liegt eine Wasserschadensanierung je nach Umfang zwischen 800 Euro und 15.000 Euro. Eine Leckortung kostet üblicherweise 250 bis 600 Euro, ein Notdiensteinsatz 200 bis 1.500 Euro, eine Trocknung 800 bis 6.000 Euro. Alle Angaben sind Richtwerte und hängen von Region, Umfang und Uhrzeit ab. Ausführliche Preistabellen stehen auf unseren Kostenseiten.

Muss ich die Firma selbst bezahlen oder zahlt die Versicherung direkt?

Vertragspartner des Betriebs sind Sie, deshalb geht die Rechnung zunächst an Sie. Viele Betriebe rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab. Prüfen Sie in diesem Fall genau, welchen Leistungsumfang die Versicherung zugesagt hat, denn den nicht gedeckten Teil tragen Sie.

Darf die Versicherung mir eine bestimmte Firma vorschreiben?

Viele Versicherer arbeiten mit eigenen Partnernetzen und schlagen einen Betrieb vor. Ob Sie daran gebunden sind, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Sprechen Sie die Frage vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer ab und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben, sonst droht Streit über die Kostenübernahme.

Wie schnell sollte eine Firma vor Ort sein?

Bei laufendem oder stehendem Wasser zählen Stunden, weil Wasser mit jeder Stunde tiefer in den Bodenaufbau zieht. Ist das Wasser abgestellt und die Fläche abgesaugt, reicht in der Regel ein Termin am nächsten Werktag für Messung und Trocknungsbeginn. Über Baulisten gilt ein Erstkontakt-Anspruch innerhalb von 60 Minuten ab Annahme der Vermittlung.

Was gehört in ein gutes Angebot?

Leistungspositionen mit Mengen und Einzelpreisen, die geplante Trocknungsdauer, die Anzahl der Geräte, die Regelung zu Stromkosten und Gerätemiete sowie der Hinweis, dass eine Freigabemessung erfolgt. Pauschalen ohne Aufschlüsselung machen die spätere Abrechnung mit der Versicherung schwer.

Ich bin Mieter. Wer beauftragt die Firma?

In der Regel der Vermieter, weil er für den Zustand der Mietsache einsteht. Sie sind verpflichtet, den Schaden unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Reagiert der Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht, kommen je nach Lage Mietminderung oder Selbstvornahme in Betracht. Das ist eine Einzelfallfrage, bei größeren Beträgen lohnt anwaltlicher Rat.

Betrieb in Ihrer Region anfragen

Eine Anfrage, ein Betrieb, kein Vergleichsportal mit fünf Rückrufen. Kostenlos und unverbindlich.