Für Geschädigte Ratgeber (Aktualisiert: 16. Juni 2026) 8 min Lesezeit

Hausratversicherung bei Wasserschaden: Was sie zahlt

Hausratversicherung bei Wasserschaden: Was sie für Möbel, Elektronik und Hotelkosten zahlt, was nicht, plus Neuwert, Selbstbeteiligung und Meldeschritte.

Hausratversicherung bei Wasserschaden schützt Möbel und Elektronik in einer überfluteten Wohnung
💡

Kurz & Knapp

Die Hausratversicherung zahlt bei einem Leitungswasserschaden für bewegliche Sachen: Möbel, Elektronik, Teppiche, Kleidung. Schäden an Wänden, Böden und Leitungen deckt die Gebäudeversicherung. Wasser aus Hochwasser, Starkregen oder Grundwasser ist nur über eine zusätzliche Elementarversicherung abgedeckt. Hotelkosten erstattet die Hausratversicherung nur, wenn der Hausrat selbst betroffen ist.

Stand: 16. Juni 2026

💧

Themenseite

Wasserschaden: Sofortmaßnahmen, Kosten, Versicherung

Hub ansehen →

Als Familie Möller nach dem Rohrbruch um drei Uhr nachts ins Wohnzimmer kam, schwamm das halbe Sofa, der Fernseher stand im Wasser und der Perserteppich der Großmutter war durchtränkt. Frau Möller dachte sofort an die Gebäudeversicherung. Falsch gedacht. Für das Sofa, den Fernseher und den Teppich war die Hausratversicherung zuständig. Für den aufgequollenen Parkettboden darunter dagegen die Gebäudeversicherung.

Diese Aufteilung verwirrt fast jeden, der zum ersten Mal einen Wasserschaden hat. Wer sie kennt, bekommt schneller sein Geld und meldet den Schaden bei der richtigen Stelle. Ich höre von Geschädigten immer wieder denselben Satz: “Ich wusste gar nicht, dass mein Hausrat überhaupt mitversichert ist.” Genau diese Wissenslücke kostet jedes Jahr viele Versicherte einen Teil ihrer Erstattung.

Die Hausratversicherung zahlt für alles Bewegliche in Ihrer Wohnung

Die Grundregel ist einfach: Die Hausratversicherung ersetzt Ihre beweglichen Gegenstände, wenn bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sie beschädigt. Dazu zählen Möbel, Teppiche, Vorhänge, Kleidung, Bücher, Bilder, Elektronik und Hausgeräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine. Bestimmungswidrig bedeutet, dass das Wasser aus einem Rohr oder einem fest angeschlossenen Gerät ausgetreten ist, obwohl es dort kontrolliert fließen sollte, etwa bei einem geplatzten Eckventil, einer undichten Spülmaschine oder einem Defekt am Heizkörper.

Die Schadensursachen sind alltäglich. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tritt in Deutschland statistisch alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden auf, über eine Million gemeldete Fälle pro Jahr. Knapp die Hälfte des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung entfällt laut GDV-Naturgefahrenreport 2025 auf Leitungswasser. 2024 zahlten die Versicherer dafür rund 4,9 Milliarden Euro, mehr als für Sturm und Hagel zusammen.

Gute Hausrattarife gehen über den reinen Sachersatz hinaus. Sie übernehmen auch die Folgekosten eines versicherten Schadens: das Aufräumen, den Abtransport zerstörter Möbel, die Einlagerung geretteter Sachen und, in vielen Verträgen, eine Notunterkunft, wenn die Wohnung wegen der Hausratschäden vorübergehend unbewohnbar ist. Welche dieser Zusatzleistungen Ihr Vertrag enthält, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Neuwert statt Zeitwert: Sie bekommen den Wiederbeschaffungspreis

Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Höhe der Erstattung. Viele rechnen damit, dass ihr fünf Jahre altes Sofa nur noch mit einem Bruchteil entschädigt wird. Moderne Hausratversicherungen leisten jedoch zum Neuwert. Sie erhalten den Betrag, den die Anschaffung einer neuen, gleichwertigen Sache heute kostet, ohne Abzug für Alter oder Abnutzung.

Entscheidend ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Üblich ist eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche, oft 650 Euro pro Quadratmeter. Liegt Ihre vereinbarte Summe deutlich unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats, spricht man von Unterversicherung. Dann kürzt der Versicherer im Schadensfall anteilig. Bei einer Versicherungssumme, die nur die Hälfte des echten Werts abdeckt, bekommen Sie auch nur die Hälfte Ihres Schadens ersetzt. Viele Tarife verzichten gegen einen kleinen Aufschlag auf diesen Unterversicherungseinwand.

Bei der Selbstbeteiligung gibt es zwei Modelle. Viele Hausrattarife haben gar keinen Selbstbehalt, der Versicherer zahlt ab dem ersten Euro. Andere Verträge vereinbaren gegen einen Beitragsnachlass eine feste Selbstbeteiligung, meist zwischen 150 und 500 Euro pro Schadensfall. Den genauen Wert finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Wer zahlt was: Hausrat gegen Gebäude

Die häufigste Streitfrage nach einem Wasserschaden lautet: Welche Versicherung ist überhaupt zuständig? Die Antwort hängt davon ab, was beschädigt wurde. Eine einfache Faustregel hilft: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, ist Hausrat. Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden bleibt, gehört zur Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Beschädigte SacheZuständige Versicherung
Sofa, Schrank, Bett, TeppichHausratversicherung
Fernseher, Computer, HausgeräteHausratversicherung
Kleidung, Bücher, BilderHausratversicherung
Wände, Estrich, Bodenbelag, FliesenGebäudeversicherung
Fest verbaute Leitungen und HeizungGebäudeversicherung
Einbauküche (je nach Vertrag)meist Gebäudeversicherung
Hochwasser, Starkregen, Rückstaunur mit Elementarversicherung

Aufteilung der Versicherungszuständigkeit bei Wasserschaden in bewegliche Gegenstände und fest verbaute Gebäudeteile Bewegliche Gegenstände deckt die Hausratversicherung, fest verbaute Gebäudeteile die Wohngebäudeversicherung.

Sind Sie unsicher, melden Sie den Schaden sicherheitshalber bei beiden Versicherern. Wie Sie dabei vorgehen und welche Fristen gelten, erklärt der Ratgeber zum Thema Wasserschaden der Versicherung melden. Die Versicherer regeln untereinander, wer für welchen Teil aufkommt. Sie als Geschädigter müssen die Zuständigkeit nicht selbst klären.

Bei Hochwasser und Starkregen zahlt die Hausratversicherung nur mit Elementardeckung

Eine teure Lücke betrifft Wasser von außen. Die normale Hausratversicherung deckt ausschließlich Leitungswasser. Dringt Wasser durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation oder Grundwasser in die Wohnung ein, leistet sie nicht. Dieses Risiko ist nur abgedeckt, wenn Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, als Baustein zur Hausrat- und zur Gebäudeversicherung.

Gerade nach den Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre unterschätzen viele dieses Risiko. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt oder einfach auf Nummer sicher gehen will, sollte die Elementardeckung prüfen. Die Details dazu, und warum diese Police bei Starkregen oft über Zehntausende Euro entscheidet, lesen Sie im Ratgeber zur Elementarversicherung bei Hochwasser.

Grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung kürzen

Auch bei einem grundsätzlich versicherten Schaden kann die Erstattung schrumpfen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die gesetzliche Grundlage ist § 81 Abs. 2 VVG:

“Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.”

Seit der VVG-Reform 2008 gilt damit das sogenannte Quotenmodell. Der Versicherer kann die Zahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig kürzen, etwa um 25, 50 oder 75 Prozent. Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Die Waschmaschine läuft unbeaufsichtigt, während die Mieter im Urlaub sind, der Schlauch platzt und die Wohnung steht unter Wasser. Beweisen muss die grobe Fahrlässigkeit immer der Versicherer. Bei vorsätzlich verursachten Schäden entfällt die Leistung nach § 81 Abs. 1 VVG ganz.

Wichtig zu wissen: Sobald der Schaden eingetreten ist, sind Sie verpflichtet, ihn klein zu halten. Diese Rettungsobliegenheit regelt § 82 VVG. Die Kosten für sinnvolle Sofortmaßnahmen, etwa einen Notdienst oder Trocknungsgeräte, tragen Sie dabei nicht selbst. Der Versicherer erstattet sie nach § 83 VVG, und zwar auch dann, wenn die Maßnahmen am Ende erfolglos bleiben. Welche Handgriffe in den ersten Stunden wirklich zählen, fasst der Ratgeber zu den Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden zusammen.

Praxisfall Familie Möller: vom Rohrbruch zur Erstattung

Kehren wir zu Familie Möller zurück. Die Ausgangslage am Morgen nach dem nächtlichen Rohrbruch: durchnässtes Sofa, Wasserschaden am Fernseher, ruinierter Teppich, dazu aufgequollener Parkettboden und feuchte Wände im Erdgeschoss.

Herr Möller machte zuerst rund 30 Fotos aus mehreren Perspektiven, bevor irgendetwas bewegt wurde, Übersichtsaufnahmen der Räume und Nahaufnahmen jedes beschädigten Stücks. Dann drehte er den Haupthahn zu und rief einen Notdienst, der das stehende Wasser absaugte und Trocknungsgeräte aufstellte. Erst danach meldete er den Schaden, telefonisch und am selben Tag schriftlich, sowohl bei der eigenen Hausratversicherung als auch bei der Gebäudeversicherung des Vermieters. Die zerstörten Möbel ließ er stehen, bis der Sachverständige sie begutachtet hatte.

Das Ergebnis nach gut drei Wochen: Die Hausratversicherung erstattete das Sofa, den Fernseher und den Teppich zum Neuwert mit insgesamt rund 4.200 Euro und übernahm zusätzlich die Aufräum- und Trocknungskosten von etwa 900 Euro. Der durchfeuchtete Boden und die Wände liefen über die Gebäudeversicherung. Entscheidend war die saubere Dokumentation und die rechtzeitige Meldung. Hätte Herr Möller den Schrott vorher entsorgt, wäre ein Teil der Erstattung verloren gewesen, ein Fehler, den ich in Schadensfällen leider regelmäßig sehe.

Bei Hotelkosten kommt es darauf an, was beschädigt ist

Ein heikler Punkt sind die Kosten für eine Ersatzunterkunft, wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Viele gehen davon aus, dass die Hausratversicherung in jedem Fall das Hotel zahlt. Das stimmt nur eingeschränkt. Die Hausratversicherung übernimmt die Unterbringung nur dann, wenn die Unbewohnbarkeit Folge eines versicherten Hausratschadens ist.

Wird die Wohnung dagegen allein durch durchfeuchtetes Mauerwerk, also durch einen reinen Gebäudeschaden, unbewohnbar, muss die Hausratversicherung nicht für das Hotel aufkommen. Das Landgericht Wuppertal hat das 2024 in einem deutlichen Urteil bestätigt (LG Wuppertal, Urteil vom 08.08.2024, Az. 4 O 237/23, nicht rechtskräftig):

“Ist eine Wohnung aufgrund einer Durchfeuchtung des Mauerwerks und somit aufgrund eines Gebäudeschadens unbewohnbar, sind die Kosten einer Ersatzunterkunft durch die Hausratversicherung nicht zu ersetzen.”

Im konkreten Fall blieb der Mieter auf Hotelkosten von über 10.000 Euro sitzen, weil sein Hausrat selbst gar nicht beschädigt war. Die praktische Lehre daraus: Prüfen Sie, ob Ihre Hausratschäden die Unbewohnbarkeit tatsächlich mit verursacht haben. Ist die Wohnung nur wegen feuchter Wände oder eines nassen Estrichs unbenutzbar, müssen Sie die Unterbringung über die Gebäudeversicherung oder, im Mietverhältnis, über den Vermieter klären. Mehr dazu im Ratgeber für den Fall, dass die Wohnung nach Wasserschaden unbewohnbar ist.

So sichern Sie Ihre Erstattung ab

Damit die Hausratversicherung zahlt, kommt es auf wenige, aber wichtige Schritte an. Fotografieren Sie jeden Schaden, bevor Sie aufräumen. Stoppen Sie die Wasserzufuhr und begrenzen Sie den Schaden aktiv. Melden Sie den Fall unverzüglich, telefonisch und schriftlich. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bis der Versicherer sie gesehen hat. Und führen Sie eine Liste der zerstörten Sachen mit Anschaffungswert, idealerweise belegt durch Kaufbelege oder Kontoauszüge.

Sobald die Versicherung den Schaden reguliert hat, sollten Sie die Trocknung und Sanierung einem zertifizierten Fachbetrieb überlassen. Eine fachgerechte Trocknung verhindert Folgeschäden wie Schimmel, der sonst Wochen später zu einem zweiten, oft unversicherten Problem wird. Qualifizierte Sanierer dokumentieren ihre Arbeit so, dass die Nachweise gegenüber der Versicherung sauber sind. Sanierer berichten mir, dass gerade die lückenlose Dokumentation den Unterschied macht, ob ein Schaden reibungslos oder erst nach langem Hin und Her reguliert wird.

Über Baulisten finden Sie kostenlos und unverbindlich einen geprüften Sanierungsbetrieb in Ihrer Region: Schaden melden und Fachbetrieb finden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Versicherungsleistungen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie Ihren Versicherungsmakler. Das genannte Urteil des LG Wuppertal war zum Redaktionszeitpunkt nicht rechtskräftig.

Sie haben selbst einen Wasserschaden?

Jeder Tag mit stehender Feuchtigkeit treibt die Sanierungskosten nach oben. Über Baulisten erreicht Ihre Anfrage direkt einen geprüften Fachbetrieb aus Ihrer Region.

  • Kostenlos und unverbindlich, Sie als Geschädigter zahlen nichts
  • Nur geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region
  • Ein Betrieb meldet sich bei Ihnen, keine Flut von Anrufen

Kostenloses Angebot

Unverbindlich & in 60 Sekunden erledigt.

Kostenlos & unverbindlich

Externe Quellen

Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:

Alle Infos zum Thema Wasserschaden Unser umfassender Ratgeber mit allen wichtigen Informationen
📋Kostenlose Checkliste

Wasserschaden Sofortmaßnahmen Checkliste

Die wichtigsten Schritte auf einer Seite - zum Ausdrucken und Abheften.

Wir verwenden Ihre E-Mail nur für den Download. Datenschutzhinweise

Fachbetriebe in Ihrer Nähe

Weitere Artikel

0 € für Sie
ca. 1 h
1 zu 1
50 Städte