Für GeschädigteRecht & Urteile(Aktualisiert: 23. Mai 2026)8 min Lesezeit

Hochwasser: Was die Elementarversicherung zahlt

Elementarversicherung bei Hochwasser: Was ist abgedeckt, welche Ausschlüsse gelten und wie Sie im Schadensfall vorgehen.

Überflutetes Wohnzimmer nach Hochwasser mit Wasserschäden an Möbeln
💡

Kurz & Knapp

Die Elementarversicherung ist Ihr einziger Schutz gegen Hochwasser- und Starkregenschäden, die normale Gebäudeversicherung zahlt hier nicht. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt, denn nach einem Schadensereignis können Sie keine neue Elementarversicherung mehr abschließen. Mit baulichen Maßnahmen und regelmäßiger Wartung senken Sie nicht nur Ihr Risiko, sondern oft auch Ihre Prämie.

Stand: 23. Mai 2026 (erstveröffentlicht 4. Februar 2026)

💧

Themenseite

Wasserschaden: Sofortmaßnahmen, Kosten, Versicherung

Hub ansehen →

Als im Juli 2021 die Flut das Ahrtal verwüstete, standen tausende Hausbesitzer vor dem Nichts. Nicht weil sie keine Versicherung hatten, sondern weil sie die falsche hatten. Die normale Wohngebäudeversicherung? Zahlt bei Hochwasser keinen Cent. Eine bittere Lektion, die vielen erst im Schadenfall bewusst wurde.

Hochwasserschäden gehören zu den teuersten Formen von Wasserschäden überhaupt. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, welche Versicherung wirklich bei Hochwasser und Starkregen zahlt, welche Ausschlüsse Sie kennen müssen, und was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung trotzdem ablehnt. Für Mieter bietet unser Ratgeber zur Mietminderung bei Wasserschaden eine hilfreiche Orientierung.

In Anfragen, die uns nach Starkregen-Ereignissen erreichen, sehe ich immer dasselbe Muster: 6 von 10 Geschädigten gehen davon aus, ihre Wohngebäudeversicherung würde zahlen, und erleben dann den Schock der Ablehnung. Nach dem GDV-Naturgefahrenreport 2024 haben in Deutschland nur 54% aller Wohngebäude eine Elementarschadenversicherung. In bestimmten Bundesländern wie Bayern liegt die Quote bei über 90%, in Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen unter 40%. Mein Tipp: Schauen Sie heute in Ihre Police, nicht nach dem nächsten Starkregen.

Was die Elementarversicherung abdeckt, und was nicht

Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor Hochwasser. Sie deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, aber keine Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch.

Für diese Risiken brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt. Diese können Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung abschließen.

Versicherte Gefahr Was ist versichert
Überschwemmung Überflutung durch austretendes Gewässer oder Oberflächenwasser
Rückstau Wasser, das durch Kanalisation ins Gebäude drückt
Starkregen Direkte Wasserschäden durch extreme Niederschläge
Erdrutsch/Erdfall Natürliches Abgleiten oder Einsinken von Erdmassen
Schneedruck Schäden durch Schneelast auf Dächern
Lawinen In Gebirgsregionen relevant

Versicherungsdokument mit Hochwasserschäden im Hintergrund Die Elementarversicherung ist der einzige Schutz gegen Naturgefahren, prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor es zu spät ist.

Diese Ausschlüsse führen regelmäßig zu Streit

Sturmflut: Schäden durch Sturmflut sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das hat einen einfachen Grund: Das Risiko wäre für Versicherer nicht kalkulierbar. Aber: Der Ausschluss greift nur bei unmittelbarer Verursachung. Dazu gleich mehr bei den BGH-Urteilen.

Grundwasser (ohne Oberflächenaustritt): Steigt das Grundwasser und drückt von unten in Ihren Keller, ohne an die Oberfläche zu treten, ist das nicht versichert. Erst wenn es an die Erdoberfläche austritt und dann Ihr Grundstück überflutet, greift die Versicherung.

Rückstau ohne Rückstauklappe: Viele Versicherer setzen voraus, dass Sie eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert haben. Fehlt diese, kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.

So prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Bevor Sie diesen Artikel schließen, machen Sie einen kurzen Check:

Schritt 1: Versicherungsschein heraussuchen

Schauen Sie in Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung. Suchen Sie nach Begriffen wie:

  • Elementarschäden
  • Naturgefahren
  • Überschwemmung
  • Extended Coverage

Finden Sie diese nicht, sind Sie höchstwahrscheinlich nicht gegen Hochwasser versichert.

Schritt 2: ZÜRS-Zonen prüfen

Die Zonierungssysteme für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilen Deutschland in Risikogebiete ein:

ZÜRS-Zone Risiko Hochwasser-Wahrscheinlichkeit
Zone 1 Gering Seltener als alle 200 Jahre
Zone 2 Mittel Alle 100-200 Jahre
Zone 3 Hoch Alle 10-100 Jahre
Zone 4 Sehr hoch Mindestens alle 10 Jahre

In den Zonen 1 und 2 bekommen Sie relativ problemlos und günstig eine Elementarversicherung. In Zone 3 und 4 kann es schwieriger und teurer werden, aber gerade hier brauchen Sie den Schutz am meisten.

Ihren ZÜRS-Zone können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen oder über den Hochwasser-Check des GDV ermitteln.

Schritt 3: Versicherungssumme prüfen

Haben Sie eine Elementarversicherung, prüfen Sie die Deckungssumme. Bei vielen älteren Verträgen ist sie gedeckelt, auf Beträge, die heute nicht mehr ausreichen würden.

Faustformel: Die Gebäudeversicherung sollte den vollständigen Wiederaufbauwert abdecken. Bei Hochwasser ist oft das komplette Erdgeschoss betroffen, denken Sie an Estrich, Dämmung, Heizungsanlage, Elektrik.

Was tun, wenn das Wasser kommt?

Ein Hochwasser ist passiert. Was jetzt?

Die ersten 24 Stunden

  1. Dokumentieren Sie alles: Fotos, Videos, Wasserstandmarkierungen. Bevor Sie aufräumen, muss der Schaden belegt sein.

  2. Melden Sie den Schaden sofort: Rufen Sie Ihre Versicherung an. Die meisten haben 24/7-Hotlines für Schadensfälle.

  3. Minimieren Sie Folgeschäden: Das Wasser muss raus. Nutzen Sie Pumpen, Nasssauger, lassen Sie die Feuerwehr helfen. Unsere Sofortmaßnahmen-Checkliste hilft Ihnen dabei. Das ist Ihre Obliegenheit, tun Sie es nicht, kann die Versicherung kürzen.

  4. Werfen Sie nichts weg: Erst nach der Begutachtung durch den Versicherungsgutachter.

Wenn die Versicherung ablehnt: Ihre Rechte aus der BGH-Rechtsprechung

Nicht jede Ablehnung ist berechtigt. Bei Hochwasserschäden kommt es regelmäßig zu Streit über die Frage, ob wirklich eine „Überschwemmung“ im Sinne der Bedingungen vorlag, ob Ausschlüsse greifen oder ob Obliegenheiten verletzt wurden. Zwei BGH-Urteile stärken Ihre Position:

BGH IV ZR 235/19: Sturmflut nur bei unmittelbarer Verursachung
Im Januar 2017 führte ein Tiefdruckgebiet an der Ostsee zu erhöhten Wasserständen. Ein Hausbesitzer 16 Kilometer von der Küste entfernt bekam nasse Füße, weil die Warnow nicht mehr in die Ostsee abfließen konnte und zurückstaute. Seine Versicherung verweigerte die Zahlung: Sturmflut sei ausgeschlossen. Der BGH entschied anders: Der Ausschluss für Sturmflut greift nur, wenn die Schäden unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden. Mittelbare Auswirkungen, hier der Rückstau eines Flusses, der nicht mehr entwässern konnte, sind versichert. Wenn Ihre Versicherung einen Schaden mit dem Sturmflut-Ausschluss ablehnt, prüfen Sie genau: War die Sturmflut wirklich die direkte Ursache? Oder nur ein indirekter Faktor? Bei indirekter Verursachung haben Sie gute Chancen.

BGH IV ZR 62/22: Risikoausschlüsse sind eng auszulegen
In einem anderen Fall ging es um Rissbildungen an einem Gebäude durch langsame Erdbewegungen über Jahre. Die Versicherung argumentierte: Das sei kein „Erdrutsch“, weil niemand etwas gespürt habe. Der BGH stellte klar: Der Begriff „Erdrutsch“ in Versicherungsbedingungen erfasst auch allmähliche, nicht wahrnehmbare Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer würde die Klausel so verstehen, und das ist maßgeblich. Das Prinzip dahinter: Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen. Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht. Wenn Ihre Versicherung einen Schaden ablehnt, schauen Sie genau in die Bedingungen: Ist der Ausschluss wirklich eindeutig?

In unserem Artikel Versicherung zahlt nicht, was tun? finden Sie detaillierte Strategien, wie Sie bei einer Ablehnung vorgehen.

So schützen Sie Ihr Haus vor dem nächsten Hochwasser

Wer einmal einen Wasserschaden hatte, will ihn kein zweites Mal erleben. Mit baulichen Maßnahmen, moderner Technik und regelmäßiger Wartung können Sie Ihr Risiko drastisch senken, und oft auch Ihre Versicherungsprämie.

Abdichtungen und bauliche Maßnahmen

Der wirksamste Schutz beginnt an der Gebäudehülle. Kelleraußenwände und Bodenplatten sollten fachgerecht abgedichtet sein, etwa mit Bitumen- oder Kunststoffdichtungsbahnen. Lichtschächte und Kellerfenster lassen sich mit druckwasserdichten Abdeckungen sichern. Auch der Einbau einer Rückstauklappe im Abwassersystem ist essenziell, viele Versicherer setzen sie ohnehin voraus. Lassen Sie die Klappe von einem Fachbetrieb installieren und dokumentieren Sie die Wartung, das erleichtert im Schadensfall die Kommunikation mit der Versicherung.

Moderne Technologien zur Früherkennung

Wassersensoren und smarte Leckage-Detektoren erkennen Feuchtigkeit, lange bevor sichtbare Schäden entstehen. In Kombination mit einer App auf dem Smartphone werden Sie sofort alarmiert, wenn Wasser in den Keller eindringt oder die Rückstauebene erreicht wird. Für Gebäude in Hochrisikogebieten lohnen sich auch automatische Schottsysteme, die bei steigendem Pegel Türen und Fenster abdichten. Solche Investitionen melden Sie Ihrer Versicherung, sie können zu Beitragsnachlässen führen.

Regelmäßige Wartung als Schlüssel zur Prävention

Eine Rückstauklappe, die nie gewartet wird, kann im Ernstfall versagen. Lassen Sie sie mindestens einmal jährlich prüfen, ebenso wie Dachrinnen, Fallrohre und Dränagen. Verstopfte Abläufe sind eine der häufigsten Ursachen für Wassereintritt bei Starkregen. Auch die Dichtungen an Kellerfenstern und Lichtschächten altern und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Dokumentieren Sie alle Wartungsarbeiten, das stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung, falls es doch zu einem Schaden kommt.

Warum wird eine Pflicht-Elementarversicherung diskutiert?

Nach der Flutkatastrophe 2021 wurde der Ruf nach einer Pflicht-Elementarversicherung laut, da nur rund die Hälfte aller Wohngebäude entsprechend versichert ist. Stand heute (Mai 2026) gibt es sie nicht, aber die Debatte läuft weiter.

Das Argument dafür: Nur etwa 52% der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Viele Menschen unterschätzen das Risiko oder können sich die Prämien in Hochrisikogebieten nicht leisten. Eine Pflichtversicherung würde das Risiko auf alle verteilen und niemanden schutzlos lassen.

Das Argument dagegen: Warum sollen Menschen in Berlin-Mitte für das Risiko von Hausbesitzern im Überschwemmungsgebiet mitbezahlen? Und: Eine Pflichtversicherung könnte dazu führen, dass weiterhin in Risikogebieten gebaut wird, weil das Risiko ja „versichert“ ist.

Meine Empfehlung: Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber. Prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz. Nach einem Schadensereignis in Ihrer Region können Sie unter Umständen keine neue Elementarversicherung mehr abschließen, oder nur zu drastisch erhöhten Prämien.

Checkliste: Elementarversicherung richtig abschließen

Wenn Sie noch keine Elementarversicherung haben oder Ihren Schutz prüfen wollen:

  • ZÜRS-Zone ermitteln, Wissen, in welchem Risikogebiet Sie leben
  • Bestehende Verträge prüfen, Gebäude- UND Hausratversicherung checken
  • Angebote vergleichen, Mindestens 3 Versicherer anfragen
  • Selbstbeteiligung prüfen, Höhere Selbstbeteiligung = niedrigere Prämie
  • Rückstauklappe installieren, Oft Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz
  • Versicherungssumme anpassen, Wiederaufbauwert realistisch kalkulieren
  • Wartezeiten beachten, Oft 1-3 Monate bis der Schutz greift

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die genannten Urteile können sich auf Einzelfälle beziehen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.


Sie hatten einen Hochwasserschaden und brauchen einen Fachbetrieb für die Sanierung? Über Baulisten finden Sie passende Sanierungsunternehmen in Ihrer Region, ob in Berlin, München, Hamburg, Köln oder Frankfurt. Wir vermitteln kostenlos und der Fachbetrieb meldet sich in der Regel noch am selben Tag.

Diesen Ratgeber mit einer KI vertiefen

In ChatGPT öffnenIn Perplexity öffnen

Die Frage enthält den Link zu diesem Artikel, damit die KI aus der Originalquelle zitieren kann.

Sie haben selbst einen Wasserschaden?

Jeder Tag mit stehender Feuchtigkeit treibt die Sanierungskosten nach oben. Baulisten prüft, ob ein passender verfügbarer Fachbetrieb Ihre Anfrage übernehmen kann.

  • Kostenlos und unverbindlich, Sie als Geschädigter zahlen nichts
  • Wir prüfen die Verfügbarkeit eines passenden Fachbetriebs
  • Bei erfolgreicher Vermittlung erhält genau ein Betrieb Ihre Kontaktdaten

Kostenloses Angebot

Unverbindlich & in 60 Sekunden erledigt.

Kostenlos & unverbindlich

Relevante Rechtsprechung

80 Prozent bei schwerer Beeinträchtigung
LG Köln • 1 S 176/11 • 29.3.2012
Mietminderung

Die Miete war nach § 536 Abs. 1 BGB zu 80 Prozent gemindert: Für die Trocknung mussten sämtliche Möbel von den Wänden des Einzimmer-Appartements abgerückt und zwei Trocknungsgeräte aufgestellt werden; mit dem Schimmelbefall war die Wohnung de facto kaum mehr nutzbar. Eine Minderung von 80 Prozent setzt nach dem Urteil eine sehr schwere Beeinträchtigung des Wohnens voraus.

💡 Extremfall, keine Regelquote für Trocknungsgeräte.

80 Prozent bei Schimmel, Bauarbeiten und Trocknungsgeräten
AG Köln • 224 C 100/11 • 25.10.2011
Mietminderung

Nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch Schimmel, Feuchtigkeit und Bauarbeiten sowie die Lautstärke der Trocknungsgeräte hielt das Gericht eine Minderung von 80 Prozent für nicht unangemessen; das Bad war zeitweise nicht funktionsgemäß nutzbar, weil Duschen nicht möglich war.

💡 Kumulation mehrerer Mängel erhöht die Minderungsquote.

Vermietender Eigentümer haftet nicht als Zustandsstörer für Mieterhandeln
BGH • V ZR 193/19 • 18.12.2020
Nachbarrecht

Der vermietende Eigentümer haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil oder Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; war die Beschaffenheit des Bauteils oder Geräts nicht ordnungsgemäß und zumindest mitursächlich, kann der Schaden auch dem Eigentümer zuzurechnen sein (Leitsatz).

Externe Quellen

Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:

←Alle Infos zum Thema WasserschadenUnser umfassender Ratgeber mit allen wichtigen Informationen
📋Kostenlose Checkliste

Wasserschaden Sofortmaßnahmen Checkliste

Die wichtigsten Schritte auf einer Seite - zum Ausdrucken und Abheften.

Wir verwenden Ihre E-Mail nur für den Download. Datenschutzhinweise

Fachbetriebe in Ihrer Nähe

Weitere Artikel

Kostenlose Verfügbarkeitsprüfung

Wasserschaden im Haus? Prüfen Sie die Verfügbarkeit in Ihrer Region

Geben Sie die Postleitzahl des Schadensorts ein. Wir prüfen, ob ein Fachbetrieb aus Ihrer Region die Anfrage übernehmen kann, und melden uns bei Ihnen.

  • Für Sie als Geschädigten kostenlos, bezahlt wird auf Betriebsseite.
  • Ihre Kontaktdaten gehen an genau einen Fachbetrieb.
  • Ohne passenden Betrieb in Ihrer Region bleibt die Anfrage vorgemerkt.

Danach folgen Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung. Das dauert etwa eine Minute.

Sie wohnen zur Miete?

Den Auftrag vergibt Ihr Vermieter oder dessen Versicherung. Eine Anfrage können Sie trotzdem stellen: Meldet sich ein Fachbetrieb aus Ihrer Region, haben Sie für die Mängelanzeige einen Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer und müssen den Vermieter nicht auf eine unbestimmte Suche verweisen.

Mietminderung berechnen und Musterbrief erzeugen →
0 € für Sie
Nach Annahme
1 zu 1
Deutschlandweit