Welche Versicherung zahlt bei Schimmel?
Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung bei Schimmel: Wer wann zahlt, welche Ablehnungsgründe gelten und wie BGH-Rechtsprechung Folge-Schäden definiert.
Kurz & Knapp
Drei Versicherungen kommen bei Schimmel infrage: Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn der Schimmel Folge eines Leitungswasserschadens ist. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar. Die Privathaftpflicht greift nur, wenn Sie als Verursacher fremden Schimmel verschuldet haben. Reine Schimmelbildung durch Baumängel oder Lüftungsfehler ist nicht versicherbar. BGH-Urteil IV ZR 252/22 stärkt Versicherte bei nachgewiesenen Folge-Schäden.
Stand: 2. Juni 2026 (erstveröffentlicht 8. Mai 2026)
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Schimmel: Erkennen, Beseitigen, Mietminderung
Bettina Wagner aus München-Pasing entdeckt nach einem Wasserschaden im Bad schwarze Flecken an der Schlafzimmerwand. Die Versicherung hat den ursprünglichen Rohrbruch reguliert, lehnt aber die Schimmelsanierung ab: “Bauschaden”. Erst nach einem Sachverständigengutachten und Hinweis auf das BGH-Urteil IV ZR 252/22 zahlt die Wohngebäudeversicherung die kompletten 6.800 Euro für die Trockenbau- und Tapezier-Arbeiten.
Bei Schimmel in der Wohnung treffen drei Versicherungen aufeinander, jede mit eigenen Regeln. Wer die richtige Police kennt und die Kausalkette belegen kann, vermeidet teure Eigenleistung. Wer die falsche Versicherung anschreibt, verliert wertvolle Wochen.
Welche drei Versicherungen sind bei Schimmel zuständig?
Bei Schimmel kommen drei Versicherungen in Betracht, jede mit eigener Konstellation:
Wohngebäudeversicherung: Sie deckt das Gebäude selbst ab, also Wände, Estrich, Fenster, fest verbaute Sanitäranlagen. Bei Schimmel zahlt sie ausschließlich als Folge eines versicherten Wasserschadens (Leitungswasser nach § 3 VGB 2010, Sturm, Hagel). Reiner Schimmel ohne vorausgegangenes versichertes Ereignis ist nach § 4 VGB 2010 (Allmählichkeitsausschluss) vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Hausratversicherung: Sie ersetzt bewegliche Sachen im Inneren der Wohnung, also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Teppiche. Auch hier gilt das Prinzip Folgeschaden: Ein durchnässtes Sofa nach Rohrbruch mit anschließender Schimmelbildung ist gedeckt, ein muffiges Sofa wegen Kondenswasser im Schlafzimmer hingegen ausgeschlossen.
Privathaftpflicht: Sie greift bei Mieter-Verschulden mit Drittschaden. Klassisches Beispiel: Eine Mieterin meldet eine Wasserleckage erst nach Wochen, beim Nachbarn entsteht Schimmel an der gemeinsamen Wand. Ihre Privathaftpflicht haftet für die Sanierungskosten des Nachbarn. Eigenschäden in der eigenen Wohnung sind nie über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Warum lehnt die Wohngebäudeversicherung Schimmel oft ab? Der Allmählichkeitsausschluss
Schimmelbildung läuft langsam ab. Genau das nutzen Versicherer als Ablehnungsgrund: § 4 Nr. 1 e VGB 2010 (GDV-Musterbedingungen) schließt Schäden aus, die durch allmählich einwirkende Feuchtigkeit oder Niederschlagswasser entstehen. Damit fallen klassische Kondensations- und Tauwasserschäden komplett aus dem Schutz heraus.
Der Bundesgerichtshof hat diese Auslegung in einem Grundsatzurteil bestätigt. Im Urteil vom 12.06.2013 (Az. IV ZR 134/12) zur Auslegung des Allmählichkeitsausschlusses heißt es:
“Der Begriff der Allmählichkeit ist nicht starr zu bestimmen. Maßgeblich ist, ob der Schaden auf einer schleichenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Einwirkung beruht. Plötzliche und unerwartete Schadensereignisse, die zu einer abgrenzbaren Wassereinwirkung führen, fallen demgegenüber nicht unter den Ausschluss.”
Praktisch heißt das: Ein Rohrbruch mit anschließendem Schimmel ist gedeckt, weil der Auslöser (Wasseraustritt aus einer Leitung) ein plötzliches Ereignis war. Schimmel hinter dem Schrank an einer schlecht gedämmten Außenwand ist ausgeschlossen, weil die Feuchteeinwirkung schleichend war.
Wann beginnt der versicherte Schaden? BGH IV ZR 151/15 zum Entdeckungs-Zeitpunkt
Wer Schimmel erst nach Monaten bemerkt, fragt sich: Ist der Schaden überhaupt noch versichert? Hier hilft das BGH-Urteil vom 12.07.2017 (Az. IV ZR 151/15) zum Zeitpunkt der Schaden-Entdeckung:
“Versicherungsfall ist nicht der ursächliche Wasseraustritt selbst, sondern der dadurch verursachte Sachschaden am versicherten Gebäudeteil. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem dieser Schaden für den Versicherungsnehmer erkennbar wird.”
Konkret bedeutet das: Auch wenn ein Leitungswasserschaden bereits Wochen zurückliegt und erst durch die spätere Schimmelbildung sichtbar wird, gilt der Versicherungsfall als an dem Tag eingetreten, an dem der Schaden für den Versicherten erkennbar war. Die Meldefrist nach § 5 VVG läuft ab diesem Zeitpunkt, nicht ab dem Wasseraustritt.
Was verlangt § 82 VVG: Lüftungspflicht und Schadenminderung
Versicherte sind nicht passiv. § 82 VVG (Abwendung und Minderung des Schadens) verpflichtet jeden Versicherungsnehmer, nach Eintritt des Versicherungsfalls den Schaden möglichst gering zu halten. Bei Schimmel heißt das konkret:
- Stoßlüften 3 bis 4 Mal täglich, Querlüften bei betroffenen Räumen
- Möbel von feuchten Wänden abrücken, um Luftzirkulation zu ermöglichen
- Heizung auch in wenig genutzten Räumen auf mindestens 16 Grad
- Bauteile bei Wassereintritt sofort trocknen lassen, Bautrockner einsetzen
- Schadenshergang dokumentieren, betroffene Bereiche fotografieren
Wer diese Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, riskiert eine Leistungskürzung nach § 28 Abs. 2 VVG. In der Praxis prüfen Sachverständige Lüftungsverhalten anhand von Datenloggern, Raumklimamessungen und Bauschadenanalyse. Hat der Mieter messbar nicht gelüftet, kürzt die Versicherung anteilig.
Was hat das BGH-Urteil IV ZR 252/22 für Folge-Schäden entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat 2023 mit dem Urteil IV ZR 252/22 die Position der Versicherten bei Schimmel-Folgeschäden gestärkt. Kernaussage: Wenn ein Leitungswasserschaden anerkannt wurde, kann der Versicherer den anschließenden Schimmelbefall nicht pauschal als nicht versicherten Bauschaden abweisen. Folge-Schäden sind mitversichert, sofern die Kausalkette nachweisbar ist.
Praktische Bedeutung: Wer nach einem Rohrbruch Schimmel bekommt und der Versicherer den Folgeschaden ablehnt, kann sich auf dieses Urteil berufen. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Wann war der Wasserschaden, wann begann die Schimmelbildung, gab es Trocknungsmaßnahmen, wurde die Restfeuchte gemessen?
Weitere maßgebliche Rechtsgrundlagen sind § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalles), § 82 VVG (Schadenminderungspflicht, siehe Lüftungspflicht oben) und § 28 VVG (Obliegenheitsverletzung mit der Folge anteiliger Leistungskürzung).
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schimmel?
| Ereignis | Wohngebäudeversicherung |
|---|---|
| Schimmel nach Rohrbruch | Übernimmt Trocknung und Sanierung |
| Schimmel nach Sturmschaden (Wassereintritt) | Versichert, wenn Sturm gedeckt |
| Schimmel durch Hochwasser | Nur mit Elementarschaden-Klausel |
| Schimmel durch undichtes Dach (Verschleiß) | Nicht versichert |
| Schimmel durch Kondensation (Lüftungsfehler) | Nicht versichert |
| Schimmel durch Baumangel | Nicht versichert |
Beispiel aus Hamburg-Eimsbüttel: Bei einem Familienhaus aus 1962 platzt ein Heizungsrohr im Dachboden. Das Wasser durchnässt zwei Geschossdecken. Vier Wochen später entsteht Schimmel im Schlafzimmer im ersten Stock. Die Wohngebäudeversicherung zahlt 14.200 Euro für Trocknung, Trockenbau und Malerarbeiten.
Detaillierte Regelungen zur Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden finden Sie in unserem Versicherungs-Ratgeber.
Wann greift die Hausratversicherung bei Schimmelschäden?
Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände, die durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurden. Bei Schimmel betrifft das vor allem:
- Polstermöbel und Matratzen, die nicht mehr trocknungsfähig sind
- Kleidung im Kleiderschrank an betroffenen Wänden
- Bücher und Akten in feuchten Räumen
- Elektrogeräte mit Korrosionsschäden durch Feuchtigkeit
- Teppiche und Vorhänge mit sichtbarem Befall
Die Erstattung erfolgt zum Neuwert (Premium-Tarife) oder Zeitwert (Basis-Tarife). Wichtig ist die Inventarliste: Wer Wert auf vollständige Erstattung legt, fotografiert sein Hab und Gut regelmäßig und hebt Kaufbelege auf.
Wann ist die Privathaftpflicht bei Schimmel zuständig?
Die Privathaftpflicht ist die seltenste, aber wichtigste Versicherung im Schimmel-Kontext. Sie schützt Sie als Verursacher vor Schadensersatzforderungen Dritter.
Berliner Beispiel aus Charlottenburg: Eine Mieterin bemerkt einen feuchten Fleck unter ihrer Spüle, repariert nicht und meldet erst nach drei Monaten. In der Zwischenzeit dringt Wasser in die Wohnung darunter, dort bildet sich Schimmel an der Decke. Die Mieterin haftet für den Folgeschaden beim Nachbarn, ihre Privathaftpflicht zahlt die Sanierung von 4.500 Euro.
Eigenschäden sind nie über die Privathaftpflicht versichert: Wer in seiner eigenen Mietwohnung Schimmel verursacht, kann ihn nicht über die Privathaftpflicht reparieren lassen.
Was sind häufige Ablehnungsgründe bei Schimmelschäden?
Versicherer prüfen jeden Schimmelschaden gründlich. Die häufigsten Ablehnungsgründe:
Verspätete Meldung: Wer den Schaden später als 7 bis 14 Tage meldet, riskiert die Leistungskürzung nach § 28 VVG. Empfehlung: bei Verdacht sofort melden, Details später nachreichen.
Grobe Fahrlässigkeit: Wer trotz erkennbarer Feuchtigkeit nicht reagiert, gilt als grob fahrlässig. Beispiel: Sichtbare Wasserflecken mehrere Wochen ignoriert. Die Versicherung kürzt anteilig oder lehnt komplett ab.
Baumangel ohne versichertes Ereignis: Schimmel durch fehlende Wärmedämmung, Wärmebrücken oder undichte Fugen wird abgelehnt. Hier ist der Vermieter oder Eigentümer in der Pflicht.
Vorvertragliche Schäden: Schimmel, der bereits vor Vertragsabschluss bestand, ist nicht gedeckt. Versicherer fordern oft Vorbesitzer-Auskunft oder Gutachten.
Wenn Ihre Versicherung den Schaden ablehnt, gibt es klare Eskalationswege: Widerspruch, Versicherungsombudsmann, Anwalt für Versicherungsrecht.
Welche Praxistipps helfen bei der Schadensabwicklung?
Eine erfolgreiche Schadensabwicklung beginnt mit der richtigen Reihenfolge. Schritt eins ist immer die Schadensmeldung an die zuständige Versicherung, nicht das eigenständige Reparieren. Wer vor Anerkennung sanieren lässt, verliert oft die Beweislage.
Schritt zwei ist das Schimmelgutachten, das die Ursache klärt. Ein neutraler Sachverständiger kostet 400 bis 1.200 Euro, wird bei anerkannten Schäden in der Regel von der Versicherung erstattet.
Schritt drei ist die Auswahl eines zertifizierten Sanierers. Versicherer akzeptieren nur Fachbetriebe, die nach VDI 6022 oder TRGS 524 arbeiten. Über Baulisten finden Sie geprüfte Schimmelsanierungs-Betriebe in Ihrer Region, kostenlos und exklusiv vermittelt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Versicherungsleistungen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder Ihren Versicherungsmakler.
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Externe Quellen
Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf folgende Quellen:
- → BGH, Urteil vom 12.06.2013, Az. IV ZR 134/12 (Allmählichkeitsausschluss in der Wohngebäudeversicherung)
- → BGH, Urteil vom 12.07.2017, Az. IV ZR 151/15 (Schaden-Entdeckungs-Zeitpunkt, Leitungswasserversicherung)
- → Paragraph 82 VVG, Abwendung und Minderung des Schadens (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalles (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (gesetze-im-internet.de)
- → GDV Musterbedingungen VGB 2010 (Wohngebäudeversicherung)
- → Paragraph 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmangel (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 536c BGB, Mängelanzeige durch den Mieter (gesetze-im-internet.de)
- → Paragraph 543 BGB, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de)
- → Umweltbundesamt, Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 2017)
- → Robert Koch-Institut, Schimmelpilzbelastung in Innenräumen, Bundesgesundheitsblatt
- → GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherer, Wohngebäudeversicherung
- → Deutscher Mieterbund, Informationen für Mieterinnen und Mieter
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